XLII  Systematisches  Negister.

8.  131.  Behauptung  oder  Verbreitung  erdichteter  oder  entstellter
  Pchetsachen  gegen  Staatselnrichtungen  oder  Anordnungen
der  —  eii.

S.  157.  Mirungegan  beim  Melneib.  Verleitung  zum
Meineid.  316.

.  164.  Falsche  Anschuldigung.  317.
.  166.  Gotteslästerung.  317.  Beschimpfung  qristicher.  eirchen
  und  Einrichtung  en.  318.
5#  173.  Sliutshande.  zwischen  Verschwäerten.  s18.
.  175.  Widernatürliche  Unzucht.  3
.  180.  Kuppelei.  318.

##  183.  Oefsentliches  Aergerniß  durch  unzüchtige  Handlungen.


g.  165.  Beleldigung  in  einem  Schriftstück,  einer  Zeitung  ,
einem  Iglegramm.  319.  Einzelne  Merkmale  strafbarer  Beleidigung.


K  185.  186.  aunterschelbende  Merkmale  der  Beleidigungen  im

Sinne  dieser  8.  3
g.  186.  20  Vorschrift  de-  letzteren  8  ist  auch  bei
Schmähungen  im  Sinne  des  F.  186  anwendbar.  327.
.  190.  W  Lahrheitsbeweis  bei  Boteidchun  en.  3  7.
193.  Beleidigungen  im  Sinne  d  dieses  ð.  327.  328.  329.
194.  Verzicht  aus  eine  Privatklage  wegen  Beleidi  igng  329.
#.  196.  Beleidigung  eines  Schwurgerichto.  329.  Beleidigung
eines  Henmeindeausschusses.  329.  Beleidigung  eines  Bürgermeisicrs.

  330.

K.  198.  Wechselseitige  Beleidigungen.  330,  331,  332.

198.  199.  Unterschied  zwischen  wechselseiliger  und  auf  der
Stelle  erwiderter  Beleid  igung.  332.

.2  M  ishendlung  leiblicher  Eltern.  383.

.  Begriff  der  Schlägerei.  333.
.  241.  Bedrohnng.  334.

Diebstahl  an  Gegenständen,  welche  eine  firchenver-#

  **  Meßner  zum  Aufbewahren  Überglbt.  334
Ziff.  2.  Einsteigen  beim  Diebstahl.  334.

33  Siff.  6.  Bandenmäßiger  Komplott  beim  Diebstahl.  335.
Ueber  die  Bestrafung  des  Gehilfen  beim  Banden-Diebstahl.  417.
Der  Banbenbegriff  und  dessen  Anwendung  auf  Markt-Diebstähle.
427,  433

K.  256.  Unterschlagung  eines  Frachtstückes.  335.  Der  Finder
  einer  verlorenen  Sache  begeht  durch  deren  Ansichnahme  noch
keine  Unterschlagung.  336.

.  247.  Ein  von  einem  Schäfer  an  ciner  anderen  als  der
ihm  anvertrauten  Heerde  seines  Dienstherrn  weübter  Diebstahl  ist
nur  auf  Antrag  des  Eigenthümers  verfolgbar.

Ziff.  2.  Ueber  die  Bestrafung  des  Pôiee  beim  Bauden-Raube.
  417.  ung:  zat.

33.  Begünstigung.

259.  Heglerei  instonlich-  einer  verlerenen  fremden  und  unbefugt
  um  Kaufe  ausgebotenen  Sache.

##  263.  Betrug,  einzelne  Arten  22  342.  343.  Hetrug.