Systematisches  Register.  XLV
D.  Vereinszollgesetz  v.  Jahre  1869.

.  135.  Zolldefraudation.  Gehilfe  der  hãter.  380.
149.  Zolldefraudations-Vergehen.  38

E.  Gewerbeordnung  für  das  deutsche  Reich
vom  21.  Juni  1869.

.  33.  Gastwirthschaftsbetrieb,  —  Ermächtigung
erleilgabe  von  Branntwein.  331.  Unbesugter  Betrieb  von
Gast=  und  Schankwinhschaften  ist  eine  Zuwiderhandlung  gegen
gewerbspolizeiliche  Bestimmungen.  382
Dienstmannsgewerbe.  382.

147.  Gewerbliche  Vergehen  im  Sinne  dieses  K.  Fälschliche
Geilegung  des  Titels  „Arzt.“  Nichteinhaltung  einer  wesentlichen
Bedirgung  der  Genehmigung  des  Betriebes  siner  sebril  382,  383.

149.  Strasaucreslln  bei  gewerblichen  Reaten.  r“*i

9  14.  Gewerbebetrieb  ohne  Anzeige
zur

F.  Bayerisches  Malzaufschlaggesetz
vom  10.  Mai  1868.
Art.  23.  Unterlassene  Anzeige  der  Ausstellung  von  Futterschrotmaschinen.

  384.
rt.  Haftung  des  Betriebsberechtigten  für  seine  Dienstboten


rs—“mvart
  70.  Strafbares  Uebermaß.  384.

G.  Bayerisches  Gesetz  vom  28.  Mai  4852,  die
Benützung  des  Wassers  betr.

1  Abf.  2.  Begriff  von  „anderen  polizeilichen  Anordrsr
  in"  Sinne  dieses  Art.  394.

Ziff.  2.  Abänderung  einer  Ueberfahrtsanstalt.  395.

*  „97  Ziff.  5.  Veränderung  der  Eigenschaft  des  Wassers

  auf  #1  Art.  395.

H.  Bayerisches  Gesetz  über  den  Uferschutz  und
den  Schutz  gegen  Ueberschwemmungen.
Art.  26  Abs.  2.  bBeschäbigung  mus  ordnungswidrige  Benützung

  von  Uferschutzbauten.  niß  des  Strafrichters
hinsichtlich  der  Entfernung  ertnungewibngh  Useranlagen.  396.