Samstag  den  3.  Sanuar  1874.  39.  Jahrgang.  A  1.
Dr.  S.  A.  Beuffert's
Blätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Zum  Lterderbaltat  der  Ehegatten  146n  LIindauer  Stalutarrecht.
Uebersicht  dle  neueren  Ergebnisse  der  W  7  —
obersien  rWd  in  Lege  8  Etolrec  et  und
prozesses  vom  5.  bis  20.  November  1873.  —  Zur

Bum  Gäterverhältnis  der  Ehegatten  nach  Lindauer
Statutarrecht.

Während  in  einem  vortrefflichen  Aufsatze  in
diesen  Blättern  Bd.  XXIV  S.  129  bei  Besprechung
einer  Spezialfrage  des  ehelichen  Güterrechtes  nur
die  Mithaftung  der  mit  ihrem  Manne  zu  Kram  und
Laden  sitzenden  Kaufmannsfrau  einer  Prüfung  unterzogen,
  die  Frage  aber,  ob,  von  jenem  Falle  abgesehen,
  allgemeine  Gütergemeinschaft  in  Lindan
herrschendes  Statutarrecht  sei  oder  nicht,  dahingestellt
  bleibt,  stellt  der  Verfasser  der  Arbeit  in  Bd.
XXXIII  S.  225  „Allgemeine  Gütergemeinschaft
der  bayer.  Statuten“  als  zweifellos  den  Satz  auf,
daß  das  Lindauer  Statut  dem  Systeme  der  AGG.
angehöre.  Diese  Frage  ist  vom  Standpunkte  namentlich
  der  Schuldenhaftung  eine  brennende  für
das  praktische  Leben,  und  darum  dürfte  eine  eingehendere
  Prüfung  der  Lindauer  Statuten  ad  hoc
wohl  am  Platze  sein.

.  Roth,  der  hochverehrte  Antor  des  zweiterwähnten
  Aufsatzes,  hat  seine  Ansicht  insbesondere
mit  dem  Wortlaute  de5  F.  6  des  Lindauer  „Näherrechts
  vom  J.  1738  motivirt  und  sie  in  seinem
„„Bayerischen  Civilrecht“  Bd.  I  S.  373  ausdrülccklich
  aufrecht  erhalten.

Neue  Folge  XIX.  Band.