Samstag  den  17.  Januar  1874.  39.  Jahrgang.  K  2.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plitter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Zum  Güterverhöltniß  der  Eheauen=  186  1—  Stalutarrecht
(Fortseyung  und  5  5).  —  rsicht  über  dle  neueren  Ers60
  der  Rechtsprechung  des  EM—  Sein  16,  Geenänden
  des  rws  n  #ns  TClollprozesses  vom  21.

Anlpruch  des  Pächkerd  ezüglich  der  —1

Zum  Gäterverhältniß  der  Ehegatten  nach  Kindauer
Statutarrecht.
(Fortsetzung  und  Schluß.)

Halten  wir  uns  demnach  an  die  obenerwähnte
„Ordnung  von  Edikts-,  Konkurs=  2c.  Fällen“,  so
finden  wir,  daß  nach  tit.  II  art.  I.  V  u.  VII  die
Güter  der  Eheweiber  des  Kridars  „der  Prälation
und  des  Vorganges  der  Gläubiger“,  dann  der  Lokatlon
  in  II.  und  III.  Klasse  im  Konkurse  genießen,
je  nachdem  diese  Güter  eingebracht,  in  natura  vorhanden
  sind  oder  nicht,  oder  auch  als  Paraphernalgut
  und  außer  dem  Eingebrachten  den  Männern
anderwärts  zugebracht  wurden;  immer  aber  unter
der  Voraussetzung,  daß  die  Frau  auch  der  „weiblichen
  Freiheit“  fähig  sei.  Dieses  Recht  der  weiblichen
  Freiheit,  auch  jus  abdicationis,  ein  Recht,
welches  bei  allgemeiner  und  partikulärer  Gütergemeinschaft
  Platz  greift,  weil  es  nicht  so  fast  durch
die  Gemeinschaft  als  solche,  sondern  mehr  durch  daß
eheherrliche  Mundium  und  die  dadurch  für  die  Frau
bedingte  Gefahr  veranlaßt  und  gerechtfertigt  wird?),

6)  Val.  Bluntschli,  d.  Prlv.-R.  III.  Aufl.  S.  627,
628,  639  K.  214  a.  E.,  §.  642  a.  E.;  Mitter-Neue

  Folge  XIX.  Band.