Gutszugehörungen  bel  Verpachtung.  31

diesem  §.  der  Fall  nicht  berührt  sei,  daß  nach  Abtretung
  des  ganzen  Vermögens  noch  Schulden  der
Uebergeber  zum  Vorschein  kommen.  Auch  nach  §.  15
daselbst  sei  bei  Vermögenstheilungen  nach  Abslerben
des  Schuldner5  der  Gläubiger  sich  an  jeden  der
mehreren  Erben  nach  seinem  empfangenen  Erbtheile
zu  halten  berechtigt.

Es  hätte  daher  zunächst  festgesetzt  werden  sollen,
  ob  eine  Uebergabe  im  Sinne  des  §.  2  „Zzweitens“
  vorliege  oder  nicht.  Urth.  v.  1.  Dezember
HVNr.  1455).

Erbrecht.  Antizipirte  Erbfolge  bei
Gutsübergaben.  S.  Obligationenrecht.

Enischeidungen  des  obersten  ceerichtshofes  für
ayern  rechts  des  Rheines.

Anspruch  des  Pächters  bezüglich  der  Gutszugehörungen.

Mit  einem  Gute  war  ein  (später  in  Geld  umgewandelter)
  Holzbezug  verbunden  und  wurde  vom
Pächter  des  Gutes  Anspruch  hierauf  erhoben,  weil
dieser  Bezug  als  Gutszubehör  mitverpachtet  erscheine.


Die  fraglichen  Anspruch  ausschließenden  Motlve
eines  oberstrichterl.  Erkenntnisses  lauten:

Dieser  Schluß  kann  in  dieser  Allgemeinheit
als  richtig  nicht  anerkannt  werden.  —  Allerdings  können
auch  mit  dem  Pachtgute  verbundene  unkörperliche
Sachen  in  sp.  Rechte  z.  B.  Jagd-,  Brauereigerechtigkeiten
  2c.  auf  den  Pächter  übergehen.  Als  still-*)

  Den  hier  ausgesprochenen  Rechtssätzen  kommt  zweifellos
  eine  über  das  Geltungsgebiet  des  Bamberger
Landrechtes  hinausreichende  Bedeutung  zu.