Samstag  den  28.  Tebruar  1874.  39.  LJahrgang.  M.  3.
Dr.  J.  A.  Feuffert's

Plätter  für  Rechtsunvendung

zunächst  in  Bayern.

Inyal  :  Uebersicht  über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechesprechung  des  oberslen
  Gerichsbesssaln  Gegenständen  des  Cliollrechtes  und  Clollproztar.
  —

zesses  vom  6.  .  Janu

Keiffücht
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Tivilrechtes
  und  Civilprozesses
6.  —  25.  Januar.
mit  3  Nachträgen  vom  22.  u.  30.  Dezember  1873  u.
2.  Januar  1874.
Bemerkung:  Die  Urtheile  vom  9.  Januar  HM#r.
426  und  24.  Januar  Hr.  1512  werden
  nachgetragen.
I.  Zur  Proz.-Ordn.  vom  29.  April  1869.

Art.  21.  Cautio  damni  infecti.  S.
unten  Obligat.-R.

Art.  154,  156  u.  164.  Diese  Art.  schließen
  die  Eventualmagime  nicht  aus.  Eidesleistung
  durch  den  Ehemann  als  Streitgenossen
  —  Art.  454,  456.  —  Die  Einrede  der  Zahlung
  bezw.  Verwendung  für  den  Gläubiger  war  deßhalb
  als  unzulässig  erklärt  worden,  well  der  Schuldner
  primär  die  Forderung  widersprochen  habe,  die
Einreden  auch  unter  sich  im  Widerstreite  stehen  und
die  Eventualmaxime  im  neuen  Proz.-Verfahren  keine
Anwendung  finde.  Der  gegentheilige  Ausspruch  des
obersten  Gerichtshofes  ist  dahin  motivirt:  Weiter
gehende  Befugnisse,  als  in  den  Art.  154,  156  und
164  der  Proz.-O.  enthalten  sind,  erscheinen  dem
Richter  nirgends  eingerämmt,  derselbe  sei  daher  nicht

Neue  Folge  XIX.  Band.