66  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

berechtigt,  das  mit  der  Klagsableugnung  eventuell
verbundene  Einredevorbringen  deßhalb  zu  verwerfen,
weil  die  Einreden  mit  dem  Widerspruche  nicht  vereinbar
  seien,  indem  das  Prozeßgesetz  in  diesem  Falle
die  Einreden  nicht  ausschließe.  Eine  solche  Bestimmung
  hätte  einer  ausdrücklichen  Festsetzung  bedurft
und  verstehe  sich  nicht  von  selbst.

Die  Eventualmaxime  sei,  wie  sich  z.  B.  aus
Art.  230  Abs.  3  ergebe,  keineswegs  aufgehoben  und
der  Beklagte  nicht  in  seiner  Vertheidigung  beschränkt.
Finden  sich  in  der  Vertheidigung  Angaben  und  Behauptungen,
  welche  das  Bestehen  der  thatsächlichen
Unterlage  der  Klage  nothwendig  voraussetzen,  so
könne  die  Klage  ungeachtet  des  Widerspruches  als
zugestanden  angesehen  werden,  auch  möge  es  dem
Richter  gestattet  sein,  die  Einreden  des  Beklagten  zu
verwerfen,  wenn  aus  dem  Gange  der  Verhandlung
die  Ueberzeugung  gewonnen  werde,  daß  das  Vorbringen
  auf  Unwahrheit  beruhe,  aber  ein  bloßer  Widerstreit
  zwischen  Widerspruch  und  Elurede  gebe  dem
Richter  kein  Recht,  die  eventuelle  Einrede  gänzlich
unberücksichtigt  zu  lassen.  Zudem  sei  hier  auch  durch
thatsächliche  Feststellung  des  Klagegrundes  der  Widerspruch
  bereits  gelöst.

In  derselben  Sache  handelte  es  sich  ferner
darum,  ob  über  die  Nichtaushändigung  von  Geldern,
welche  der  Beklagte  für  seinen  gutsübernehmenden
Sohn  eingenommen  hatte,  an  letzteren,  außer  der
Wittwe  desselben  auch  deren  2ter  Ehemann  (Mitkläger
  neben  der  Ehefrau)  zu  schwören  habe,  welche
Frage  auf  Grund  des  Art.  454  der  Proz.-O.  (welcher
  zwischen  Ansprüchen  und  Verpflichtungen  keine
Unterscheidung  mache)  und  in  der  Erwägung  bejaht
wurde,  daß,  wie  festgestellt,  die  Wittwe  die  Rechtsnachfolgerin
  des  Sohnes  sei  und  deren  zweiter  Ehemann
  mit  ihr  in  allgemeiner  Gütergemeinschaft  lebe.
Die  Leistung  eines  weiteren  Eides  endlich  auch  durch