70  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

nicht  schriftlich  festgestellt,  so  fehlt  es  an  einem  wesentlichen
  Erfordernisse  der  Beachtung  desselben.
Urth.  v.  7.  Januar  HV#Nr.  1469.

Sachenrecht.  Wirkung  des  Fischereirechtes
  als  Servitut.  Bei  einer  Korrektion  der  Amper
  wurde  ein  Durchstich  für  den  neuen  Flußlauf
gemacht  und  dadurch  das  frühere  Flußbett  in  ein
Altwasser  verwandelt.  Das  Recht  der  Fischerei  in
diesem  wurde  gegenüber  den  Adjacenten  dem  bisher
in  fraglicher  Flußstrecke  Fischereiberechtigten  zugesprochen.


Später  wurde  von  einem  dieser  Adjacenten
durch  das  Altwasser  ein  Damm  zum  Zvecke  der
Fohnt  aufgeworfen,  hiegegen  aber  von  dem  Fischereierechtigten

  Klage  auf  Schutz  im  Besitze  seines  Rechtes
  gestellt,  da  hiedurch  das  Altwasser  verdorben
werde  und  seine  Kahnfahrt  gehindert  sei.

Im  2.  Rechtszuge  wurde  diese  Klage  abgewiesen,
  weil  dem  Fischereiberechtigten  in  Folge  der
Flußkorrektion  die  neue  Stromstrecke  statt  der  früheren
als  Ersatz  geworden  sei,  derselbe  keinen  Anspruch
auf  eine  bestimmte  Wassermenge  habe,  und  weil  in
Folge  der  Korrektion  das  frühere  Flußbett  zur  Kultur
  bestimmt  sei.  Dieser  Ausspruch  wurde  vernichtet
  aus  wesentlich  folgenden  Erwägungen:  Allerdings
stehe  hier  die  Bestimmung  des  Art.  586  der  Proz.=Ord.
  der  Hereinzlehung  der  matertellen  Rechtsfrage
nicht  entgegen,  da  entschieden  werden  müsse,  ob
hienach  ein  Rechtsbesitz  und  eine  Besitzstörung  vorliege.
  Die  Entscheidung  selbst  aber  sel  eine  irrige.

Das  Fischereirecht  auf  fremdem  Grund  insbesondere
  in  Privatflüssen  erscheine  als  ein  Privatrecht
an  fremdem  Eigenthum  und  sei  nach  den  gesetzlichen
Bestimmungen  über  Servituten  zu  behandeln  (vgl.
b.  Land.-R.  Th.  II  cap.  7  S.  2  Nr.  6  und  §F.  3
Nr.  3,  dann  cap.  8  8.  16  und  Anm.  zu  Landr.