Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  91

sei,  als  die  Nichtigkeitsbeschwerde,  welche  durch  Zustellung
  einer  gehörig  ausgeführten  Beschwerdeschrift
erhoben  werde,  welcher  Umstand  es  mitunter  sogar
unmöglich  machen  werde,  die  Nichtigkeitsbeschwerde
innerhalb  der  oft  kurz  zugemessenen  Frist  zwischen
dem  Eidesurtheile  und  dem  Schwurtermine  wirklich
erheben  zu  können.  Urtheil  v.  30.  Januar  HVNr.
1552.

II.  Eivilrechtliche  Entscheidungen.

Sachenrecht.  Negatorienklage,  deren
Stattfinden.  Daß  dle  Negatorienklage  gegen
Eigenthumsbeeinträchtigungen,  bei  welchen  sich  der
Beklagte  kein  Servitutsrecht  oder  ein  anderes  dingliches
  Recht  zuschreibt,  sondern  gar  kein  Recht  für
sich  geltend  macht,  stattfinde,  wurde  wiederholt
(vgl.  diese  Blätter  Bd.  38  S.  268,  Bd.  30  S.
224;  Sammlung  Bd.  3  S.  347;  Seuff.,  Archiv
Bd.  9  Nr.  138,  Bd.  10  N.  318)  ausgesprochen).
Urth.  v.  4.  Febr.  HVNr.  1

Erwerbung  des  Elgns  ohne  Extradition
  in  Folge  gerichtlichen  ZuschlagdekreteS.
  Daß  bei  gerichtl.  Zwangsversteigerungen
  zu  dem  nach  dem  früheren  Prozeßrechte  erfolgten
  gerichtliche  Zuschlage  an  den  Ersteigerer  nicht
auch  noch  der  Akt  der  Extradition  zum  Zwecke  der
Erwerbung  des  Eigenthums  an  den  ersteigerten  Realitäten
  hinzuzutreten  habe,  wurde  wiederholt  **)  ausgesprochen?").


In  den  Motiven  ist  speziell  hervorgehoben,  daß
die  Tradition  als  Eigenthum-Uebertragungsart  nur
peiture  habe,  wenn  solche  auf  Grund  üÜberein-S.

  auch  Bd.  38  S.  273  u.  f.
#%

Vgl.  diese  Blätter  Bd.  27  S.  268.

Die  neue  Proz.-O.  hat  diese  Frage  im  Art.  1057

Zif  3  in  gleichem  Sinne  gelöst.  In  P.  Roth's
.  Civ.-Ger.  Bd.  II  S.  148  Not.  15  ist,  veranlaßt