Neuere  oberstrichterliche  Erlenntnisse.  101

Meinung  verleiten  könnte,  als  müsse  damit  die  Absicht
  verbunden  sein,  für  immer  an  dem  Orte  zu
bleiben,  wodurch  der  Unterschied  zwischen  dem  Aufenthalte
  und  dem  Wohnsitze  verwischt  würde.

(Forts.  folgt.)

“  Ktecat
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Tivilrechtes
  und  Civilprozesses
8.  —  20.  Februar

mit  3  Nachträgen  vom  4.,  6.  u.  7.  Febr.

Bemerkung:  Das  Urtheil  vom  19.  Februar  H###r.
1589  wird  nachgetragen.

I.  Zur  Proz.-Ordn.  vom  29.  April  1869.

Art.  33  Abs.  1  u.  3,  Art.  119  Abs.  1.  Wie
Art.  33  Abs.  1,  so  setzt  auch  Art.  119  Abs.  1  voraus,
  daß  die  konnexe  Sache,  beziehungswelse  die  Vollstreckung,
  welche  die  Zuständigkeit  für  die  neu  anzubringende
  Sache  begründen  soll,  noch  anhängig  sei.
Ein  Rückersatzanspruch  wegen  Zuvielzahlung  aus  Anlaß
  einer  auf  Grund  eines  vorausgegangenen  Prozesses
  eingeleiteten  Vollstreckung  erscheint  nicht  als
Nebensache  im  Sinne  des  Art.  33  Abs.  3.  Urtheil
v.  13  Febr.  HVNr.  1468.

Art.  180.  S.  unten  Obligat.-Recht,
Einrede  des  nicht  erfüllten  Vertrages.

II.  Civilrechtliche  Entscheidungen.

Allgemeine  Lehren.  Geltung  der  oberpfälzer
  Lokalstatuten,  insbes.  der  Amberger  Bauordnung
  von  1552.  Die  Amberger  Bauordnung