Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  127

die  Entscheidung  der  Frage  über  die  Wirkung  der
Gewährleistung  und  über  die  Dauer  der  Fristen  für
die  Haftung  und  für  die  Klagestellung  im  ganzen
Gebiete  des  Königreiches  möglichst  nach  gleichen
Grundsätzen  erfolge.  Es  werde  hiedurch  auch  der
weitere  Zweck  der  Minderung  und  Abkürzung  von
Prozgessen  aus  Veräußerungen  von  Thieren  (I.  c.
S.  519  S.  1  Stenogr.  Ber.  Bd.  1  S.  254  Sp.
1)  erreicht.

Daß  das  Gesetz  bei  Zusicherungen  besonderer
Eigenschaften  oder  Vorzüge  von  Thieren  nicht  als
ausgeschlossen  gelte,  gehe  aus  dessen  positiven  Bestimmungen
  selbst  klar  hervor.  Dieß  ergebe  sich
insbes.  aus  Art.  10  Abs.  1,  2  u.  4.  Nach  den  Bestimmungen
  des  Art.  10,  welche  schon  im  Art.  1
deß  Gesetzes  als  vorbehalten  bezeichnet  seien,  sei  den
Verabredungen  der  Kontrahenten  volle  Freiheit  gelassen,
  und  insbesondere  also  gestattet,  auch  für  das
Vorhandensein  gewisser  Eigenschaften  und  Vorzüge
eine  Haftung  festzusetzen  und  seien  auch  für  vertragsmäßige
  Gewährleistungen  dieser  Art  die  Vorschriften
des  Gesetzes  als  maaßgebend  erklärt,  so  weit  nicht
der  Vertrag  selbst  etwaßb  Anderes  enthalte.

Daß  das  Gesetz  selbst,  ohne  von  zugesicherten
Eigenschaften  und  Vorzügen  eine  Erwähnung  zu
thun,  immer  nur  von  „Fehlern“  spreche,  schließe
diese  Auffassung  nicht  aus.

Es  erkläre  sich  dieß  dadurch,  daß  eben  die
kraft  des  Gesetzes  eintretende  Gewährpflicht,  welche
Art.  1  statuire,  nur  auf  gewisse  Krankheiten  und  Gebrechen
  (Fehler  im  eigentlichen  Sinne)  beschränkt  sei,  und
daß  die  in  den  folgenden  Art.  2—9  enthaltenen  Bestimmungen
  wieder  nur  auf  diese  bestimmten  Fehler  sich
beziehen.  Wenn  für  das  Vorhandensein  einer  bestimmten
  Eigenschaft  eines  Thieres  garantirt  worden  und
diese  Eigenschaft  fehle,  so  liege  immerhin  ein  Mangel
  vor,  der  auch  als  Fehler  im  weiteren  Sinne