144  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

also  auch  des  Rücklasses  der  Wittwe  gelte.  Diese
Frage  wurde  auch  voin  Kassationshofe  bejaht,  indem
es  im  Allgemeinen  Grundsatz  sei,  daß  der  Nacherbe,
der  den  Tod  des  Testators  erlebt,  seine  Rechte  auf
seine  Erben  transmittire  (F.  467  I,  12;  Koch,
Komm.  hiezu  Not.  91;  Temme,  preuß.  Priv.-R.
§.  304;  Bornemann,  System.  Darstellung  §,
377,  387;  Förster,  Theorie  und  Prax.  Band
IV  8.  257;  Obertribunalerk.  in  der  Samml.  Band
4  S.  126  u.  Bd.  27  S.  340,  nach  welch'  letzterem
  Erkenntnisse  dieß  auch  für  den  Fall  einer  bedingten
  Substitution  als  geltende  Regel  erklärt  ist);
indem  ferner  hier  das  Gesammtvermögen  der  M.“
schen  Eheleute  Gegenstand  deren  letztwilligen  Verfügung
  gewesen  (zudem  auch  die  Absicht  der  M.'schen
Ehefrau  festgestellt  sei,  daß  ihren  Rücklaß  dieselben
Personen  bekommen  sollen,  welche  den  Rücklaß  ihres
Ehemannes  enthalten),  dieses  Vermögen  also  eine
unausscheidbare  Erbmasse  gebildet  habe,  indem  ferner
die  Wittwe  durch  Annahme  der  eheherrlichen  Erbschaft
  qguasi  ex  contractu  gebunden  sei,  auch  ihr
Vermögen  den  im  Testamente  bestimmten  Erben  zu
hinterlassen,  also  auch  in  dieser  Richtung  an  die
Bestimmungen  des  gemeinschaftlichen  Testamentes
gebunden  gewesen  sei  S.  492  II,  1  d.  allgem.  L.  R.
Die  betreffende  Nacherbin  habe  daher  bereits  Rechte
erlangt  gehabt,  welche  Gegenstand  der  Uebertragung
gewesen  seien  (Förster  1.  c.  S.  257,  insbes.  Not.
45;  Bornemann  F.  387,  Bd.  VI  S.  133,  136
—  137;  Koch,  Komm.  II  S.  94  Not.  91,  dessen
Erbrecht  S.  676,  1064—65,  dessen  Lehrb.  Bd.  II
S.  777,  cit.  Sammlung  Bd.  27  Nr.  42).  (Daß
die  betreffende  Nacherbin  unter  der  Kollektivbezeichnung,
  „Verwandte“  inbegriffen  sei,  war  hier  auch
thatsächlich  festgestellt.)  Urtheil  vom  16.  März
HVr.  1352.  77.

Redakt.:  K.  Kttich.  Verl.:  Palm  &amp;  Enke  (Adolph  Enke)
in  Erlangen.  Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.