154  Reuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

Sowie  nach  Art.  216  der  Proz.-O.  Nachlässigkeit
  des  Anwalts  keinen  Grund  zur  Wiedereinsetzung
gewährt,  ebensowenig  kann  dieselbe  zur  Begründung
eines  gegen  kontradiktorische  Urtheile  ausnahmsweise
zulässigen  Einspruches  dienen.  Urth.  vom  30.  März
HV#r.  1611.

Art.  684  mit  759  u.  760.  S.  unten  Familienrecht.


Art.  966  u.  967  Ziff.  1.  Pension  eines
Soldaten  mit  Verstümmelungs-Zulage  als
Exekutionsgegenstand.  Klägerin  wurde  mit
einer  Forderung  von  143  fl.  für  rückständige  Alimente
  und  einem  Kostenaversum  von  25  fl.  in  die
Bezüge  des  Schuldners,  welche  dieser  als  pensionirter
  Soldat  an  Normalpension  und  Verstmmelungszulage
  erhält  (10  Thaler  Normalpensid  mit  2  Thalern
  Zulage  monatlich  und  12  Thaler  monatlich  als
Verstümmelungszulage)  mit  4  fl.  20  kr.  für  den
Monat  als  der  gesetzlich  zulässigen  Rate  eingewiesen.
Die  Nichtigkeitöbeschwerde  des  Schuldners  gegen
diese  Einweisung  wurde  als  nicht  begründet  erklärt,
indem,  da  Schuldner  pensionirter  Soldat  sei,  und
als  solcher  seine  Pension  auf  Grund  des  Gesetzes
vom  27.  Juni  1871  (Reichsgesetzblatt  Nr.  31)
beziehe,  die  Vollstreckung  an  einem  Reservisten  oder
Landwehrmanne  nach  dem  Gesetze  vom  22.  Juni
1871  (Reichsgesetzblatt  Nr.  30)  hier  auch  nicht
analog  zur  Anwendung  zu  kommen  habe,  indem  ferner
  der  Schuldner  hier  nicht  ein  bloße  Unterstützung
  im  Sinne  des  Art.  110  des  Gesetzes  vom
27.  Juni  1871  genieße,  sondern  im  Genusse  eines
wirklichen  und  klagbaren  (8.  81,  113—  116  des
cit.  Ges.)  Pensions-Ansprucheß  sich  befinde,  sohin
einer  Forderung,  wie  solche  Art.  966  der  Proz.-O.
voraussetze,  welchen  Charakter  auch  die  Verstümmelungszulage
  nach  §F.  64,  65,  70—72  u.  74  Abs.  2
a.  a.  O.)  habe.