158  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

154)  und  wurde  ein  bezüglich  der  Entziehung  des
Bergwerkseigenthums  für  die  gerichtl.  Zuständigkeit
gestellter  Antrag  sogar  abgelehnt  (Beil.  Bd.  V
S.  101  Sp.  1  8.  15  u.  S.  114  Sp.  1  der  alleg.
Verh.).  Urtheil  vom  28.  März  HV#Nr.  1369.

Einwendung  gegen  die  Negatorienklage,
daß  Beklagter  nur  ein  gemeindliches  Gangsteigrecht
  ausübe.  Negatorienkläger  bestritt  in
Geltendmachung  seines  Eigenthums  dem  Beklagten
die  Befugniß,  über  seine  Grundstücke  zu  gehen;  dieser
  machte  auch  ein  bezügliches  spezielles  Recht  für
sich  der  Klage  gegenüber  nicht  geltend,  brachte  aber
vor,  er  und  seine  Angehörigen  benützten  den  Gangsteig
  als  gemeindlichen  Weg,  worauf  zu  Gunsten
des  Negatorienklägers  erkannt  wurde.  Diese  Entscheidung
  wurde  oberstrichterlich  in  der  Erwägung
gebilligt,  daß  Beklagter  jedenfalls  das  Eigenthum
des  Klägers  auch  bei  der  Nichtgeltendmachung  eines
eigenen  Rechtes  so  lange  störe,  als  das  angebl.  Recht
der  Gemeinde  nicht  festgestellt  sei  und  daß  es  dem
Beklagten  an  der  Legitimation  gebreche,  ein  gemeindliches
  Gangsteigrecht  geltend  zu  machen,  daß  derselbe
  sich  insbesondere  deßfalls  nicht  auf  die  in  den
Anmerk.  zum  Bayer.  Landr.  Th.  II  cap.  8  S.  11
unten  lit.  e  in  Bezug  genommene  I.  1  b.  de  locis
et  iliner.  public.  (43,  7)  berufen  könne,  indem
diese  Stelle  als  mit  dem  antiquirten  Institute  der
actiones  populares  zusammenhängend  und  ein  eigenes
  Interdikt  hiefür  schaffend,  nach  heutigem  Rechte
als  bedeutungslos  erscheine.  Urtheil  vom  23.  März
HVNr.  1612.

Spezialikät  des  Hypothekenbuchseintrages
  bei  Austragsrechten.  In  einem  Uebergabövertrage
  haben  sich  die  Uebergeber  einen  genau
bestimmten  Naturalaustrag  und  ein  bestimmtes
Wohnungerecht  ausbedungen.

Der  Hypoth  itrag  hiefür  lautete  aber