Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  165

für  nothwendig  gewordene  Reparatur  der  dem  letz-.
teren  mit  Verpachtung  seines  Brauhauses  überlassenen
  Fässer  verlangt,  im  zweiten  Rechtszuge  dagegen
geltend  gemacht,  der  Anspruch  betreffe  nicht  blos  die
Reparatur  der  Fässer,  sondern  der  Brauutensilien
überhaupt,  so  liegt  hierin  eine  Aenderung  der  Klage
durch  Unterstellung  eines  theilweise  ganz  anderen
Gegenstandes  der  Beschädigung  durch  den  Pächter.
Urtheil  vom  13.  April  HVr.  1576.

Art.  180  mit  707.  Hat  Negatorienbeklagter
eingewendet,  er  habe  die  Fahrt  über  des  Klägers
Grundstück  nicht  im  eignen  Namen,  sondern  für  den
Eigenthümer  des  angeblich  herrschenden  Grundstückes
ausgeübt  und  wurde  erst  hierauf  vom  Kläger  entgegnet,
  der  Beklagte  sei  für  sich  und  in  eigenem  Namen
gefahren,  so  enthält  dieses  Vorbringen  keine  Aenderung
  der  Klage,  sondern  einen  Widerspruch  der  vom
Beklagten  entgegengesetzten  Einrede  (in  deren  Gebiet
  die  Nennung  des  Auktors  zweifellos  fällt),  es
können  daher  auf  das  klägerische  Vorbringen  die  Art.
180  und  707  keine  Anwendung  finden.  Urtheil  v.
13.  April.  HVNr.  1655.

Art.  224  und  225  S.  unten  Art.  798.

Art.  386  Abs.  2  und  3.  Die  Frage,  ob  eine
Streitpartei  von  der  anderen  die  Herausgabe  einer
Urkunde  zum  Zwecke  der  Benützung  in  dem  anhängigen
  Rechtsstreite  (als  Beweisbehelf  oder  zur  Schriftenvergleichung)
  verlangen  könne,  ist  ausschließend
im  Art.  386  Abs.  2  und  3  der  Proz.-O.  geregelt,
wie  in  den  Gesetzgebungsausschuß-Verhandlungen
ausdrücklich  anerkannt  ist.  Letztere  enthalten  nur
einen  selbstverständlichen  Vorbehalt  dabin,  daß  durch
Art.  386  nicht  die  bestehenden  civilrechtlichen  Bestimmungen
  über  Exhibition  von  Urkunden  (z.  B.
zur  Geltendmachung  von  Erbrechten  u.  s.  w.)  getroffen
  und  beseitigt  sein  sollen  (Verh.  d.  K.  d.  A.
v.  1865|/66  Beil.  Bd.  III  Abth.  2  S.  207  Sp.  2.