Aufforderung  an  den  Cedenten  zur  Einklagung  ꝛc.  195

keine  solche  Weisung  ertheilen,  wenn  er  sich  die
Geltendmachung  der  Forderung  selbst  noch  vorbehalten
  wollte,  weil  er  für  diesen  Fall  den  Cedenten
  nicht  des  Rechtes  berauben  durfte,  ihm  als  accessorischer
  Intervenient  im  Prozesse  zum  Nachweise
der  Forderung  beizustehen.  Der  Cessionar  hat  ihn
daher  für  den  durch  sein  Unterliegen  im  Provokationsprozesse
  erlittenen  Nachtheil  schadlos  zu  halten,
und  die  Schadloshaltung  kann  der  Natur  der  Sache
nach  nur  darin  bestehen,  daß  er  ihm  die  gesetzliche
Haftung  für  den  rechtlichen  Bestand  der  Forderung
—  L.  4  und  5  D.  (18.  4  74  8.  3  D.
(21.2)  erläßt.  —  Entscheidet  sich  aber  der  Cessionar
  für  die  Stellung  der  Hauptklage,  dann  hat  er
es  in  seiner  Wahl,  den  Cedenten  in  der  ihm  durch
den  vorausgegangenen  Provokationsprozeß  angewiesenen
  Stellung  des  Klägers  zu  belassen  und  sich  nach
Art.  70  d.  PO.  allenfalls  nur  als  Nebenintervenient
  am  Hauptstreite  zu  betheiligen,  oder  der
Hauptklage  de5  Cedenten  durch  eine  eigene  Klage
gegen  den  debitor  cessus  zuvorzukommen  und  in
dem  von  ihm  anhängig  gemachten  selbständigen
Rechtsstreite  dem  Cedenten  die  Rolle  eines  Nebenintervenienten
  anzuweisen.  Im  ersten  Falle  handelt
der  Cedent  als  Beauftragter  des  Cessionars  und
dleser  haftet  ihm  als  Auftraggeber  im  Falle  des
Obsiegens  für  den  Ersatz  der  Prozeßkosten,  soweit
er  ihn  vom  debitor  cessus  nicht  zu  erlangen  vermag.
  In  jedem  Falle  und  auch,  wenn  der  Cessionar
  auf  die  Streitverkündung  gar  keine  Erklärung
abgibt,  hat  endlich  die  Streitverkündung  zur  Folge,
daß  der  Cessionar  dem  Cedenten  eine  fehlerhafte  Führung
  des  Rechtsstreites  nicht  mehr  zum  Vorwurfe
machen  kann,  und  daß  sich  das  Endurtheil  mit  den
Wirkungen  seiner  Rechtskraft  gemäß  Art.  294  der
PO.  auch  auf  den  Cessionar  erstreckt.  Wird  also
dann  das  Klagerecht  wegen  unterlassener  Stellung