196  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

der  Hauptklage  im  Provokationsprozesse  gegen  den
Cedenten  für  erloschen  erklärt,  so  kann  auch  der
Cessionar  die  Forderung  nicht  mehr  gegen  den  debitor
  cessus  einklagen,  und  endet  der  Hauptprozeß
  zu  Gunsten  oder  zum  Nachtheile  des  Cedenten,
so  ist  damit  auch  die  Frage  über  den  Bestand  der
Forderung  zwischen  dem  debilor  cessus  und  dem
Cessionar  entschieden.

Kebesicht
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Tivilrechtes
  und  Civilprozesses
1.  ––  15.  Mai.

Bemerkung:  Die  Urtheile  vom  5.  Mai  HV#  Nr.  1754
und  8.  Mai  HMr.  1534  werden  nachgetragen.


I.  Zur  Proz.-Ordn.  vom  29.  April  1869.

Art.  323  und  330.  In  einem  oberstrichterl.
Urthelle  wurde  sich  über  das  Verhältniß  eines  strafgerichtlichen
  Urtheiles  zu  einer  Civilprozeßsache  dahin
  aus5gesprochen,  daß  die  aus  einer  unerlaubten
Handlung  entspringende  Verbindlichkeit  zur  Schadloshaltung
  ganz  unabhängig  vom  strafgerichtlichen
Urtheile  lediglich  nach  civilrechtlichen  Grundsätzen
sich  bemesse,  weßhalb  ein  civilrechtlicher  Anspruch
auch  dann  begründet  sein  könne,  wenn  in  der  Strafsache
  wegen  derselben  Handlung  ein  freisprechendes
Urtheil  ergangen  sei;  daß  ferner  der  Civil-Richter
jede  die  eivilrechtliche  Haftbarkeit  ausschließende
Thatsache,  sofern  sie  vor  ihm  geltend  gemacht  wird,
bei  der  Entscheidung  berücksichtigen  müsse,  gleichviel,