214  Zur  Lehre  von  der  Nichtigkeitsbeschwerde.

keitsbeschwerde  genügt  es  nämlich  nicht,  wenn  der
Beschwerdeführer  nur  im  Allgemeinen  behauptet,  daß
das  Urtheil  seine  Rechte  verletzt  habe,  sondern  es
muß  gezeigt  werden,  auf  welche  Weilse  dieses
geschah,  und  zwar  durch  die  Behauptung  und  den
Nachwels  eines  fehlerhaften  Handelns  von
Seite  des  Gerichts  in  procedendo  ober  in
judicando.  Der  Art.  788  enthält  die  Aufzählung
  aller  derjenigen  Fehler,  welche  der  dadurch  benachtheiligten
  Partei  das  Recht  zur  Nichtigkeisbe-=schwerde
  gewähren.

Es  muß  hienach,
1)  wenn  die  Nichtigkeitsbeschwerde  auf  einen  Verstoß
  gegen  frühere  rechtskräftige  Entscheidung  gestützt
  werden  will,  die  frühere  Entscheidung  nach
dem  Gerichte  und  Datum,  nach  den  Parteien
und  dem  Betreffe  genau  bezeichnet  und  gezeigt
werden,  daß  dieselbe  in  der  nämlichen  Sache
und  zwischen  denselben  Parteien  oder  in  einem
Rechtsverhältnisse  erging,  vermöge  dessen  sich  die
Rechtskraft  auch  auf  die  gegenwärtige  Streitsache
  erstreckt,  daß  sie  rechtskräftig  wurde,  und
in  welchem  Punkte  das  angefochtene  Urtheil  damit
  im  Widerspruche  steht.
Will  die  Nichtltgkeitsbeschwerde  auf  die  Unzuständigkeit
  oder  mit  Unrecht  verneinte  Zuständigkeit
  des  entscheldenden  Gerichtes  gestützt  werden,
so  müssen  die  Gründe  der  Unzuständigkeit  oder
der  Zuständigkeit  mit  den  erforderlichen  thatsächlichen
  Umständen  angegeben  werden.
Wenn  sie  auf  eine  nicht  vorschriftsmäßige  Besetzung
  des  Gerichts  gestützt  wird,  muß  gezeigt
werden,  worin  die  Vorschriftswidrigkeit  in  der
Besetzung  bestand.  ·
Bei  Anfechtung  eines  Urtheiles,  dem  gar  keine
Entscheidungsgründe  beigefügt  wurden,  würde
allerdings  der  bloße  Hinweis  auf  diesen  Mangel

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