Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  217

ist  auch  dann  eine  Nichtigkeitsbeschwerde  nicht  zulässig,
  wenn  dieses  Urtheil  auf  Berufung  von
dem  Kollegialgerichte  Jr-e  erlassen  wurde.  —
Urth.  v.  22.  Mai  HV  Nr.  1738.  —

Art.  90  Abs.  1  und  *  Nr.  3.  Wie  schon
früher  —  Sammlung  v.  Entsch.  Bd.  2  S.  543  —
wurde  wiederholt  ausgesprochen,  daß  Elf  We  3  nbrr.
Verfolgung  einzelner  in  der  Beschwerdeschrift  aufgeführter
  Nichtigkeitsgründe  von  dem  Vertreter  der  betreffenden
  Partei  auch  ohne  Spezialvollmacht  verzichtet
  werden  könnte.  —  Urtheil  vom  29.  Mai

Art.  399.  Dieser  Art.  setzt  voraus,  daß  die
Thatsache,  welche  Gegenstand  des  Beweises  ist,  aus
dem  Inhalte  der  Urkunde  mit  Gewißheit  sich  ergibt,
und  daß  es  sich  um  den  Beweis  einer  diesem  Inhalte
  entgegenstehenden  Thatsache  handelt.  Wenn  der
wirkliche  Sinn  der  Urkunde  selbst  durch  Auslegung
sich  nicht  sicher  ermitteln  läßt,  und  zur  Hebung  der
Unbestimmtheit  des  Urkundeninhaltes  es  auf  Umstände
ankommt,  unter  denen  die  beurkundete  Erklärung  abgegeben
  wurde,  so  ist  der  Beweis  dieser  Unstände
durch  Zeugen  ct  ausgeschlossen.  —  Urth.  v
Mai  HVNr.  1819.  —

Art.  2  Dieser  Art.  der  Proz.-O.  hat  zur
Voraussetzung,  daß  an  einer  im  gemeinschaftlichen
Eigenthume  Mehrerer  stehenden,  zum  Zwecke  der
Vollstreckung  des  gegen  den  einen  Miteigenthümer
erlassenen  Urtheiles  in  Anspruch  genommenen  Sache
dem  anderen  Miteigenthümer  ein  bestimmter  Antheil
  zustehe,  diese  Voraussetzung  aber  ist  nach  der
Natur  der  allgemeinen  Gütergemeinschaft  des  bayreuth.
Prov.-Rechtes  nicht  gegeben,  und  daher  kann  die  in
diesem  Güterstande  lebende  Ehefrau  in  einem  gegen
den  Ehemann  eingeleiteten  Vollstreckungs-Verfahren
auf  den  Art.  858  uc  nicht  berufen.  —  Urtheil  v.
16.  Mai  HVNr.  1771.  —