Samstag  den  18.  Juli  1874.  39.  Jahrgang.  X  15.
Dr.  J.  A.  Feuffert's  6
Plütter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Jur  4ebrreE  von  der  Fmiciereuskeler  (Forlsetzung.)  —  Uebersicht
  über  dle  neueren  Ergebulsse  der  Rechtsprech  ung  des  obersten
Eo  %  Ge  egensianden  des  rhe,  und  Ciollprozesses

Zur  Lehre  von  der  BRichtigkeitsbeschwerde.
(Fortsetzung.)

Es  ist  indessen  hier  wohl  im  Auge  zu  behalten,
  was  der  Gesetzgeber  unter  den  Nichtigkeitsgründen
  versteht.  Identisch  sind  sie  mit  den  in  Art.
788  Ziff.  1  bis  7  aufgeführten  Fällen  nicht.  Denn
dieser  Artikel  enthält  nur  die  allgemeinen  Rechtsgründe
  für  die  Anfechtung  mit  der  Nichtigkeitsbeschwerde.
  Die  Gründe  der  Anfechtung  im  einzelnen
Falle  oder  die  Nichtigkeits-Gründe  im  Sinne  des
Art.  798  sind  dagegen  die  von  dem  jude  a  quo  begangenen
  Rechtsverletzungen  sohln  in  dividuelle,
unter  die  Rechtsgründe  des  Art.  788  subsumirbare
Thatsachen.  Wenn  man  diesen  Unterschied  übersieht,
  könnte  man  zu  der  Meinung  gelangen,  als
sei  der  oberste  Gerichtshof  selbst  in  der  Wahl  der
Rechtsgründe  an  die  schriftliche  Nichtigkeitsbeschwerde
gebunden,  so  daß,  wenn  in  dieser  die  Vernichtung
mit  Bezugnahme  auf  ein  bestimmtes  Ziff.  des  Art.
788  verlangt  wird,  die  Vernichtung  niemals
auf  Grund  eines  anderen  Ziff.  ausgesprochen  wer-Neue

  Folge  XIX.  Band.