Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  233

Provokat  geradezu  eines  klagbaren  Anspruches
gegen  den  Provokanten  berühmt,  oder  ob  er  nur
solche  Thatsachen  behauptet  hat,  aus  denen  das
Zustehen  eines  solchen  Anspruches  gegen  den  letzteren
  hervorgeht,  denn  in  beiden  Fällen  ist  der  Grund
8  Helebes  derselbe.  —  Urth.  v.  6.  Juni  HVNr.

Art.  725  mit  690.  Eine  auf  Rechnungslegung
  oder  Zahlung  einer  Entschädigungssumme
von  250  fl.  gerichtete  Klage  war  abgewiesen
und  der  Berufung  hiegegen  war,  und  zvar  erst  beder
  öffentlichen  Verhandlung,  der  Einwand  der  mangelnden
  Berufungssumme  entgegengesetzt  worden.
Das  Appellationsgericht  ließ  die  Berufung  zu,  weil
es  erachtete,  daß  einer  der  Fälle  des  Art.  725  der
Proz.-O.  nicht  gegeben  und  der  gedachte  Einwand
gemäß  Art.  690  ausgeschlossen  sei.  Der  oberste
Gerichtshof,  davon  ausgehend,  daß  der  Appellant
sein  Interesse  am  Streite  selbst  auf  blos  250  fl.
angeschlagen  habe,  nahm  an,  daß  der  Fall  des  Art.
725  Z.  1  gegeben  gewesen  und  somit  Art.  690
nicht  maßgebend  sei  und  vernichtete  das  appellationsgerichtliche
  Urtheil.  —  Urtheil  vom  8.  Juni
HVNr.  1710.

Art.  788.  Daß  gegen  einen  die  gerichtsablehnende
  Einrede  verwerfenden  Ausspruch  eine  selbstständige
  Nichtigkeits-Beschwerde  unstatthaft  sei  —
vgl.  Sammlung  Bd.  I  S.  38,  243;  Bd.  II  Seite
109;  Bd.  III  S.  96;  Bl.  f.  R.A.  Bd.  37  S.  110,
Bd.  38  S.  76  —  wurde  wiederholt  ausgesprochen
in  einem  Urth.  v.  8.  Juni  HVNr.  1823.  —

Art.  788  Ziff.  1.  In  einem  Konkurse  war
ein  Liquidant  mit  mehreren  Forderungen  abgewiesen