Samstag  den  1.  August  1874.  39.  Jahrgang.  M.  16.

Dr.  J.  A.  Seuffert's
Plütter  für  Rechtsunwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Zur  Lehre  von  der  Alchilgkeitsbeschwerde.  (FJortsetzung.)  —  Ueberslcht
  über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des  obersten
Gerlchtshoses  in  Gegenständen  des  Elvllrechies  und  Glollprozesses
r  16.  —  30.  Juni.  —  Cheeinbringen.  —  Verträge  Minder:

riger.  —

Zur  Lehre  von  der  MNichtigkeitsbeschwerde.
(Fortsetzung.)

Aber  auch  die  entgegengesetzte  Ansicht,  daß  es
unter  allen  Umständen  unstatthaft  sel,  sich  zur
Ausführung  der  Nichtigkeitsbeschwerde  Gesetze  und
Rechtsregeln  zu  bedienen  oder  ein  Urtheil  wegen
Verletzung  von  Gesetzen  oder  Rechtsregeln  zu  vernichten,
  welche  in  der  schriftlichen  Nichtigkeitsbeschwerde
  nicht  angegeben  sind,  dürfte  sich  als  unhaltbar
  darstellen.  Selbst  diejenigen,  welche  diese  Ansicht
  mit  der  größten  Strenge  festhalten,  glauben,
wenigstens  für  den  Fall  eines  offenbaren  Schreibverstoßes
  eine  Ausnahme  zulassen  zu  sollen.  Aber
auch  mit  dieser  Einschränkung  würde  der  Grundsatz
absoluter  Nichtberücksichtigung  aller  weiteren  Gesetze
und  Rechtsregeln  zu  einer  Härte  führen,  welche
oftmalb  kein  Bedenken  trägt,  das  offenbare  Recht
der  Parteien  wegen  eines  bloßen  Mißgriffes  von
Seite  ihrer  Anwälte  und  sogar  auch  bei  der  Möglichkeit
  eines  bloßen  Schreibverstoßes,  wenn  dieser
nicht  sofort  aus  dem  Zusammenhange  erkennbar  ist,
Preis  zu  geben.  Andere  wollen  diese  Härte  in  der
Weise  mildern,  daß  sie  eine  Ausnahme  auch  für  diejenigen
  Fälle  eintreten  lassen,  in  welchen  die  Ge-Neue

  Folge  XIX.  Band.