Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  245

!  Nebersicht
über  die  neuneren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Gre
rechtes  und  Civilprozesses
16.  —  30.  Juni.

I.  Zur  Proz.-Ordn.  vom  29.  Apeil  1869.

Art.  31  Abs.  4  mit  Art.  511.  Wenn  die
Widerklage  ein  Rechtsverhältniß  betrifft,  dessen  materielle
  Verbescheidung  dem  Einzelurichter  entzogen  ist,
steht  die  Prüfung  auch  der  Frage,  ob  der  Gegenanspruch
  mit  dem  Klagsanspruche  im  rechtlichen  Zusammenhange
  stehe  —  Proz.-O.  Art.  31  —  dem
Einzelurichter  zu,  wie  sich  aus  Art.  31  Abs.  4  im
Zusammenhalte  mit  Art.  511  ergibt.  —  Urth.  vom
26.  Juni  HVNr.  1863.  —

Art.  683  S.  unten  Art.  1040.

Art.  760.  Die  Unzulässigkeit  einer  Nlchtigkeitsbeschwerde
  gegen  eine  hypothekenamtliche  durch
das  Bezirksgericht  in  II.  Instanz  erledigte  Verfügung
  wurde  wiederholt  —  vgl.  Sammlg.  Bd.  2  S.
545  Nr.  189  —  Bl.  f.  RA.  Bd.  38  S.  45  —  ausgesprochen
  mit  Urth.  v.  27.  Juni  HVNr.  1884.  —

Art.  798  u.  810.  Eine  in  einer  Kuratelsache
von  Vormündern  gegen  eine  auf  Beschwerde  von
einem  Bezirksgerichte  erlassene  Entscheidung  dadurch
eingelegte  Nichtigkeitsbeschwerde,  daß  sie  diese  bei
dem  Landgerichte  zu  Protokoll  gaben  und  daß  hierauf
  das  Landgericht  dieses  Protokoll  sammt  den
einschlägigen  Akten  an  den  obersten  Gerichtshof  einbeförderte,
  wurde  wegen  Mangels  eine  Anwaltsbestellung
  —  Proz.-O.  Art.  798  und  810  —  als
nichtig  verworfen  mit  Urtheil  vom  19.  Juni  HVNr.
1859

Art.  1040.  Der  Ausspruch,  es  werde  die  erhobene
  Klage  in  der  Hauptsache  als  gegenstandslos