Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  253

denburg-Culmbacher  Land.-Konst.  erhobene  Nichtigkeitsbeschwerde
  verworfen  aus  folgenden  Gründen:

Der  Kern  der  Nichtigkeitsbeschwerde  liegt  in
der  Aufstellung,  eine  bedingte  d.  i.  die  allgemeine
Gütergemeinschaft  ausschließende  Ehe  liege  nach
bayreuther  Prov.-Recht  nur  dann  vor,  wenn  jeder
sein  d.  i.  sein  gan  zes  Vermögen  sich  vorbehalten
habe.  Diese  Aufstellung  aber  ist  unrichtig.

Allg.  G.G.  ist  der  regelmäßige,  gesetzliche  Güterstand
  nach  bayreuth.  Prov.-R.,  d.  i.  es  tritt  derselbe
  überall  da  von  selbst  ein,  wo  nicht  vor  der
Tranung  oder  nicht  in  den  nächsten  drei  Monaten
nach  derselben  durch  Vertrag  andere  Bestimmungen
getroffen  würden.  —  L.  c.  Tit.  VII  S.  1  u.  2.  —
Eine  solche  Ehe  ist  eine  unbedingte  und  der  Gegensatz
  hievon,  die  bedingte  Ehe,  ist  überall  da  vorhanden,
  wo  in  der  vorhin  erwähnten  Zeit  Abweichungen
von  dem  gesetzlichen  Güterstande  in  rechtsgiltiger
Form  festgestellt  wurden.

Wenn  es  im  §.  1  a.  a.  O.  heißt:  eß  sollen
die  Personen,  die  sich  heirathen  wollen,  —  —  „überlegen,
  ob  sie  die  —  communionem  bonorum  belieben,
  —  oder  aber  bedingte  Ehen  machen,  ihr
Ein=  und  Zugebrachtes  vor  sich  behalten  —
wollen,“  so  ist  damit  keineswegs  bestimmt,  daß  nur
jene  Ehe  als  bedingt  gelten  solle,  vor  oder  nach
deren  Eingehung  jeder  Ehetheil  sein  ganzes  Vermögen
  vertragsmäßig  sich  vorbehalten  hat.  Es  ergibt
  sich  das  aus  8.  2  a.  a.  O.,  wo  bestimmr  ist:
„wos  bedungen  und  verabredet  worden,  das  soll  giltig
  sein,  und  darauf  rechtlich  gesprochen  werden,“
sofern  der  Vertrag  rechtöbförmlich  abgeschlossen  ist.
—  „Widrigen  Falls“"  —  d.  i.  wenn  etwas  das
Wesen  des  gesetzlichen  Güterstandes  Alterirendes
  nicht  bedungen  wurde  —  „es  bei  der
commun.  bon.  und  dem  daraus  fließenden  Effekt
sein  Bewenden  hat.“  —  Es  erhellet  das  ferner  aus