Samstag  den  15.  August  1874.  39.  Jahrgang.  34  17.
Dr.  SJ.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Kechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inzpalt:  Jur  Lehre  von  der  Aheitheschwere.  (Schluß.)  —  Uebers
d#ct  über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechisprechung  des  oberften
Gerichtshont  ——ie  des  Elollrechles  und  Elollprozesses
vom  1.  —  15.  Juli.  —

Zur  Lehre  von  der  Richtigkeitsbeschwerde.
(Schluß.)

b)  Besleht  der  Fehler  darin,  daß  der  juder  a
duo  sich  eine  bestimmte  Frage,  die  er  sich  hätte
aufwerfen  sollen,  gar  nicht  aufgeworfen  hat,
und  deshalb  oder  wegen  Unkenntniß  oder  falscher
Auffassung  der  betreffenden  Rechtöregel  es  unterließ,
  solche  auf  die  feststehenden  Thatsachen,
aus  welchen  der  Beschwerdeführer  Rechte  für
sich  hätte  ableiten  können,  anzuwenden,  so  müssen
  nicht  bloß  diese  Thatsachen  angegeben  werden,
  sondern  e5  muß  auch  aus  der  Beschwerdeschrift
  hervorgehen,  welche  Rechte  hieraus  der
Beschwerdeführer  für  sich  ableiten  will.  Wohl
gehört  es  in  einem  solchen  Falle  zur  möglichst
genauen  Bezeichnung  des  Nichtigkeitsgrundes,
daß  auch  die  Rechtsregel  angegeben  werde,
welche  auf  die  fraglichen  Thatsachen  hätte  angewendet
  werden  sollen.  Die  Angabe  der  außer
  Anwendung  gelassenen  Rechtsregel  ist  für
diesen  Fall  zur  näheren  Bezeichnung  des  Nichtigkeitsgrundes
  auch  im  Art.  798  ausdrücklich
vorgeschrieben,  und  eine  Nichttgkeitsbeschwerde,
welche,  obwohl  auf  fehlerhafte  Rechtsanwend-Neue

  Folge  XIX.  Band.