262  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

Pacht-Vertrages  eine  gewöhnliche  war,  und  nicht
schon  dann,  wenn  diese  Nutzung  zwar  auch  schon
früher  vom  Pächter  gezogen  wurde,  aber  keine  gewöhnliche
  war.  —  Urtheil  vom  4.  Juli  HV)r.
1756.  —  .

Art.  437.  Es  ist  eine  Verletzung  des  Art.
437  der  Proz.-O.  nicht  gegeben,  wenn  das  Gericht
von  mehreren  Gutachten  eines  für  überzeugend  hält
und  hierauf  seine  Entscheidung  gründet.  —  Urtheil
v.  11.  Juli  HVNr.  1875.  —

Art.  686  u.  795.  S.  unten  Obligationenrecht,
  Retention.

Art.  788.  In  einer  Sache,  in  welcher  im
Tenor  des  Urtheils

1)  mehrere  Gegenforderungen  des  Beklagten  als
liquid  erachtet,

2)  eine  solche  Gegenforderung  verworfen,  und
3)  bezüglich  mehrerer  Forderungen  des  Klägers  dem
Beklagten  der  Haupteid  auferlegt  worden  war,
legte  Kläger  Nichtigkeitsbeschwerde  und  zwar  blos
gegen  den  Ausspruch  unter  Nr.  1  ein,  die  Art.
328  u.  345  der  P.O.  als  verletzt  bezeichnend.  Gegen
  die  Statthaftigkelt  der  Beschwerde  war  nichts
erinnert  worden.  Die  Beschwerde  wurde  als  unstatthaft
  verworfen.  Es  liege  —  sagen  die  oberstrichterlichen
  Entscheidungsgründe  —  in  der  angegriffenen
  Nr.  1  des  Urtheils  überhaupt  kein  Urtheil
vor,  sondern  nur  eine  vorläufige  Konstatirung.  Es
sei  noch  nicht  ausgesprochen,  daß  Kläger  verpflichtet
sell,  sich  die  fraglichen  Posten  an  seinen  klagend
verfolgten  Ansprüchen  abrechnen  zu  lassen.  Es  sei
blos  gesagt,  daß  bezüglich  jener  Posten  es  einer
Beweisergänzung  nicht  mehr  bedürfe.  Der  Umstand,
daß  daß  Resultat  der  Beweisprüfung  statt  blos  in
in  den  Entscheidungs-Gründen  auch  im  Tenor  des
Urtheils  niedergelegt  worden,  stemple  diesen  Tenor
nicht  zum  Urtheile.  Und  wenn  unter  Nr.  3  des