274  8.  304  b.  RStGB.  u.  Art.  142  Ziff.  2  d.  b.  PStGB.

K.  d.  R.  1871|/72  S.  9  u.  28;  Bl.  f.  RA.  1873
S.  345.)  —  Es  hat  sich  nun  schon  mehrfach  in
der  Praxis  die  Frage  aufgeworfen,  ob  die  gedachte
Bestimmung  des  P.  St.  G.  B.  als  eines  Spezlalgesetzes
  gegenüber  dem  R.  St.G.  B.  gemäß  §.  2  Abs.  2
d.  Einf.-Ges.  v.  31.  Mai  1870  auch  auf  die  Vorschrift
  des  §.  304  d.  R.  St.  G.  B.  einschränkenden
Einfluß  äußere,  wornach  u.  A.  die  Beschädigung
oder  Zerstörung  von  Gegenständen,  welche  zum  öffentlichen
  Nutzen  oder  zur  Verschönerung  öffentlicher
Wege  dienen,  wozu  auch  die  Alleebäume  einer  öffentlichen
  Straße  gehören,  mit  der  ungleich  schwereren
  Strafe  von  Gefängniß  bis  zu  3  Jahren  oder
mit  Geldstrafe  bis  zu  500  Thlr.  zu  bestrafen  sind,
wobei  außerdem  noch  auf  Verlust  der  bürgerl.  Ehrenrechte
  erkannt  werden  kann  und  auch  der  Versuch
als  strafbar  erklärt  ist.

Ueber  die  Beantwortung  dieser  Frage  machten
sich  verschiedene  Ansichten  geltend  und  wurde  dieselbe
namentlich  in  einer  erst  in  jüngster  Zeit  vor  dem
k.  Appellhofe  in  Nürnberg  verhandelten  Berufungssache
  Seitens  der  Vertheidigung  und  der  Staatsanwaltschaft
  bejaht,  während  sich  das  Obergericht  für  die
Verneinung  entschied.  Diese  Entscheidung  erscheint
auch  als  vollkommen  begründet,  wie  aus  nachfolgender
  Erörterung  hervorgehen  dürfte.  —

Der  Art.  112  Z.  2  d.  P.  St.  G.  B.  enthält  im
angeregten  Punkte  für  den  §.  304  d.  R.  St.G.B.
keine  Spezialbestimmung,  sondern  ist  gerade  umgekehrt
  der  dort  generalisirte  Begriff  der  außerhalb
eines  Forstes  stehenden  Alleebäume  hier  spezialisirt
  durch  die  Einschränkung  auf  solche  Bäume,
welche  zum  öffentl.  Nutzen  oder  zur  Verschönerung
öffentlicher  Wege  dienen.  Die  entgegengesetzte  Anschauung
  würde  anstatt  zu  einer  Spezialisirung  des
§.  304  vielmehr  offenbar  zu  einer  förmlicher  Dero-