Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  277

Schlagend  dürfte  aber  die  Unrichtigkelt  der  gegentheiligen
  Ansicht  durch  die  Erwägung  dargethan
werden,  daß  diese  Anschauung  konsequent  dahin  führen
  müßte,  daß  die  Beschädigung  oder  Zerstörung
von  Alleebäumen,  welche  an  einer  öffentlichen  Straße
innerhalb  eines  Forstes  stehen,  viel  strenger
—  weil  in  Ermangelung  einer  auch  sie  deckenden  Vorschrift
  des  Art.  112  Z.  2  jedenfallt  nur  nach  §.  304
d.  R.  St.  G.  B.  strafbar  —  zu  ahnden  wäre,  wofür
sich  doch  sicher  ein  vernünftiger  legislatorischer  Grund
nicht  denken  läßt;  ferner,  daß  nicht  abzusehen  wäre,
warum  —  jener  Anschauung  zufolge  —  Bäume,
welche  unter  den  Begriff  des  §.  304  fallen,  hinsichtlich
  des  ihnen  gewährten  gesetzlichen  Schutzes
vom  Gesetzgeber  auf  ganz  gleiche  Linie  mit  für  das
allgemeine  Staatsinteresse  ungleich  werthloseren,
weil  keinem  öffentlichen  Zwecke  dienenden,  anderweitigen,
  einzeln  oder  auch  in  Gruppen  oder  Alleen  außerhalb
  eines  Forstes  stehenden  Bäumen  gestellt,
und  von  den  übrigen  im  F.  304  auch  nach  der  gegnerischen
  Meinung  höher  geschützten  Gegenständen
allein  nur  in  abweichend  stiefmütterlicher
Weise  bedacht  worden  sein  sollten.  —  n

v.  H-L.

Uebersicht
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Tivilrechtes
  und  Civilprozesses
16.  —  31.  Juli.
Bemerkung:  Das  Urtheil  vom  30.  Juli  HVNr.  1848
wird  nachgetragen.
I.  Zur  Proz.-Ordn.  vom  29.  April  1869.

Art.  356.  S.  unten  Obligationenrecht,  Einfluß
  der  Vertragssimulation  2c.