Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  317

Begehung  eines  Meilneides  zu  verleiten  und  deßhalb
einen  Dritten  beauftragt,  jenen  durch  Ueberredung
zur  Leistung  des  Meineides  zu  bewegen,  der  Beauftragte
  jedoch  sich  darauf  beschränkt,  dem  zu  Verleitenden
  mitzutheilen,  welchen  Auftrag  er  erhalten  habe,
so  liegt  in  dieser  Mittheilung  noch  kein  Unternehmen
der  Verleitung  zum  Meineide.  (E.  v.  15.  Mai
1874.)

§.  164.  Beschuldigt  jemand  in  einer  bei  einer  Behörde
  gemachten  Anzeige  einen  Anderen  der  Begehung
verschiedener  strafbarer  Handlungen  oder  mehrfacher
Verletzungen  der  Amtspflicht  und  ergibt  sich,  daß  ein
Theil  dieser  Beschuldigungen  begründet,  ein  Theil
aber  wider  besseres  Wissen  gemacht  ist,  so  hindert
der  erstere  Umstand  nicht,  den  Thatbestand  eines
Vergehens  der  falschen  Auschuldigung  bezüglich  der
wider  besseres  Wissen  gemachten  Beschuldigungen  als
gegeben  zu  erachten.  (E.  v.  20.  September  1873.)

g.  166.  Ein  Vergehen  nach  §.  166  d.  R.  St.G.B.
liegt  vor,  wenn  der  Begriff  der  Gottheit,  der  Glaube
an  ein  höheres  Wesen,  wie  dasselbe  nach  der  allgemeimeinen
  christlichen  Anschauung  in  den  Kirchen  als
Gottheit  verehrt  wird,  in  beschimpfender  Form  herabgewürdigt
  wird.  (E.  v.  9.  Januar  1874.)

Bemerkung.  Das  Oberappellationsgericht
zu  Dresden  hat  in  seinen  Erkenntnissen  vom  15.
Oktober  1871  und  5.  April  1872  angenommen,  daß
der  Thatbestand  des  fraglichen  Vergehens  nur  dann
gegeben  sei,  wenn  beschimpfende  Aeußerungen  gebraucht
  wurden  (Annalen  I.  c.  Bd.  IX,  295,  484).
Nach  einem  Urtheile  des  Oberappellationsgerichts
zu  Berlin  vom  15.  Februar  1873  hat  das  Reichsstrafgesetzbuch,
  indem  es  den  Begriff  Gottes  als  einen
allgemein  bekannten  gebraucht,  nicht  auf  philosophische
Begriffsbestimmungen,  die  für  jede  Religion  passen
würden,  verwiesen,  sondern  es  steht  dabei  auf  dem
realen  Boden,  daß  alle  in  Deutschland  anerkannten