318  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

Religionen  in  der  Aufstellung  des  Begriffes  eines
höchsten  Wesens  unter  der  Bezeichnung  „Gott“  zusammentreffen.
  (Goltdammer  l.  c.  Bd.  XXI,
198.)

Ein  durch  Spott  und  Hohn  beschimpfender  Angriff
  auf  die  Lehre  der  katholischen  Kirche  über  die
Transsubstantiation  und  die  darauf  beruhenden  Einrichtungen
  begründet  eine  Verletzung  des  8.  166
d.  R.St.G.  B.  (E.  v.  24.  Okt.  1873.)

Ein  gegen  die  „Altkatholiken“  als  solche  gerichteter
  beschimpfender  Vorwurf  kann  nicht  als  Beschimpfung
  einer  christlichen  Kirche  aufgefaßt  werden.
(E.  v.  15.  September  1873.)

§.  173.  Das  Gesetz  hat  hier  lediglich  das
durch  natürliche  Abstammung  begründete  Schwägerschaftsverhältniß
  im  Auge.  (E.  v.  6.  Juni  1874.)

§.  175.  Zur  Vollendung  dieses  Vergehens  genügt
  jede  auf  widernatürliche  Befriedigung  des  Geschlechtstriebes
  gerichtete  unzüchtige  Handlung  zwischen
  Personen  männlichen  Geschlechtes.  Daß  es  hiebei
  zur  völligen  Befriedigung  des  Geschlechtstriebes
gekommen  ist,  wird  vom  Gesetze  nicht  verlangt.  (E.
v.  19.  Juni  1874.)

#.  180.  Wer  eine  Wohnung  an  prostituirte
Weibspersonen  um  einen  außergewöhnlichen  hohen
Preis  vermiethet  und  diesen  hohen  Preis  lediglich
wegen  des  Zweckes  der  Ausübung  der  Unzucht  in
derselben  fordert  und  erhält,  leistet  aus  Eigennutz
durch  Gewährung  von  Gelegenheit  der  Unzucht  Vorschub.
  (E.  v.  27.  Oktober  1873.)

§.  183.  Oeffentlich  ist  Aergerniß  gegeben,
wenn  die  unzüchtige  Handlung  in  einer  Art  und
Weise  begangen  wurde,  daß  sie  unbestimmt  von  welchen
  und  wie  vielen  Personen  gesehen  werden  konnte.