Samstag  den  7.  Novbr.  1874.  39.  Jahrgang.  3#4  28.

Dr.  J.  A.  Feuffert's
Blätter  für  Kechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inp#alt:  Uebersicht  über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des  obersten
  Gerschtshoses  in  Gegenständen  des  Giviltechtes  und  ü##ollprozesses
  vom  1.  —  16.  Okllober.  —  Uebersicht  über  dle  ineueren
Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des  obersten  Gerichtsho#es  in  Gegenständen
  des  Stirasrechtes  in  der  Zelt  vom  1.  Juli  1873  bis  30.
Juni  1874.  (Fortsehung.)

Uebersicht
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Tivilrechtes
  und  Civilprozesses
1.—15.  Okt.).
I.  Zur  Prozeßordnung.

Art.  109  S.  unten  Art.  322.

Art.  309  (522).  Der  gegen  ein  Versäumungsurtheil
  vor  dessen  Zustellung  eingelegte  Einspruch
war  im  ersten  Rechtszuge  al5  unzulässig  verworfen
und  die  hiegegen  eingelegte  Berufung  als  unbegründet
  erachtet  worden,  weil  nach  dem  Wortlaute  des
Art.  309  der  Proz.-O.  und  nach  der  Natur  und
dem  Zwecke  des  Einspruches  dieser  erst  nach  Zustellung
  des  Versäumungsurtheiles  erhoben  werden
könne.  —  Das  appellationsgerichtliche  Urtheil  wurde
jedoch  vernichtet,  im  Wesentlichen  aus  folgenden
Gründen:  Der  Art.  309  gebe  das  Recht  des  Einspruches
  und  bestimme  die  Frist  hiezu,  es  sei  aber
hinsichtlich  der  letzteren  nichts  Besonderes  statutrt,
sondern  es  werde,  wie  in  Art.  208,  die  Frist  nach
allgemeinen  Progeßgrundsätzen  bestimmt.  —  Der
Einspruch  sei  seiner  Natur  nach  ein  Recht  des  durch
das  Versäumungsurtheil  Betroffenen  und  nicht  von.

*)  Aus  der  Gerichtsferienzeit  sind  Urtheile  nicht  mitzutheilen.

Neue  Folge  XIX.  Band.