Samstag  den  5.  Bezbr.  1874.  39.  Jahrgang.  J6  25.

Dr.  J.  A.  Beuffert's
Plütter  für  Rechtsanwendung

kunächtt  in  Bayern.

Inhalt:  berechien  über  ee  e  Ergebnisse  der  Bn)y7  des  ober-Gerchtso

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Uebersicht
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechlsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  CTivilrechtes
  und  Civilprozesses
16.—31.  Okt.

Nachtrag  zur  vorhergehenden  Nummer.
Bemerkung:  Das  Urtheil  vom  17.  Okt.  HVNr.  1973
wird  nachgetragen.
I.  Zur  Prozeßordnung.

Art.  112.  In  einem  Falle,  in  welchem  der
Kläger  zur  Tragung  der  Prozeßkosten  verurtheilt
wurde,  war  zugleich  der  Anwalt  des  Beklagten  ermächtigt
  worden,  die  Verurtheilung  im  Kostenpunkte
in  eigenem  Namen  in  Vollzug  setzen  zu  lassen.  —
Proz.-O.  Art.  112.  —  Dieser  Ausspruch  wurde
vernichtet,  weil  der  gedachte  Anwalt  weder  vor  noch
unmittelbar  nach  der  Urtheils-Verkündung  die  Versicherung
  abgegeben  hatte,  daß  er  die  Kosten  aus
eigenen  Mitteln  bestritten  habe,  und  wurde  weiter
bemerkt:  Daß  der  Nichtigkeitskläger  ein  Interesse
habe,  den  bezüglichen  Mangel  geltend  zu  machen,
könne  im  Hinblick  auf  die  eventuell  beim  Urtheilsvollzuge“
  zur  Sprache  kommenden  Forderungs=  und

p  sprüche  der  Parteien  eben  so  wenig

Neue  zelze  XIX.  Band.