Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  389

genüber  der  Ortsgemeinde  T.  als  vermeintlichen  Eigenthümerin
  des  Waldes  die  zur  Rechtsersitzung
tauglichen  Besitzhandlungen  ausgeübt  habe,  und  andererseits
  hätten  die  Beklagten  durch  ihren  nachgefolgten
  Eintritt  in  das  Eigenthum  am  Walde  die
auf  diesem  entweder  schon  von  jeher  oder  seit  dem
J.  1807  ruhende  Last  mit  überkommen.  Immerhin
  sei  ein  privatrechtliches  Verhältniß  zwischen
dem  Bezugßöberechtigten  und  dem  Leistungspflichtigen
  in  Mitte  gelegen,  über  dessen  Entstehung  nur
—  wie  das  Appell.-Ger.  bemerkte  —  nichts  Sicheres
  zu  ermitteln  gewesen  sei.  —

In  demselben  Urtheile  wurde  wiederholt  —
vgl.  Bl.  f.  RA.  Bd.  34  S.  253  —  ausgesprochen,
daß  der  Art.  34  des  Forstgesetzes  zwar  nicht  die
Vollendung  der  s.  g.  unvordenklichen  Verjährung,
wohl  aber  die  Begründung  eines  neuen  Forstrechtes
durch  zeitlich  begränste  Bekiährung  hindere.  —  Urth.
v.  23.  Okt.  HVNr.  1972.  —

Obligationenrecht.  *  pruch  auf  Provision
beziehungsweise  Mäcklerlohn,  für  ein  zu
Stande  zu  bringendes  Geschäft,  Voraussetzung
  derselben.  Condictio  sine  causa.
A.  hatte  sich  verpflichtet,  gegen  eine  Provision  von
150  fl.  dem  B.  ein  Darlehen  von  800  fl.  zu  verschaffen,
  und  weil  A.  angeblich  dieser  seiner  Verpflichtung
  nicht  nachgekommen  war,  klagte  B.  gegen
denselben  auf  Zurückbezahlung  der  bereits  bezahlten
150  fl.  Das  angegangene  Gericht  wies  die  Klage
ab,  weil  B.  gegen  A.  nur  auf  Vertragserfüllung,
nicht  aber  Ccondictione  indeb.“)  auf  Rückgahlung  deß
Gezahlten  klagen  könne.  —  Dieses  Urtheil  wurde
vernichtet,  weil  es  den  der  Entscheidung  zu  Grunde

*)  In  Frage  wäre  außer  der  Vertragsklage  eigenklich
die  cond.  sine  causa,  da  der  Schuldgrund  erst  hinweggefallen
  ist.  A.  d.  R.