Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  399

Mühle  zu  Brettern  geschnitten,  veräußert  werden.
(E.  v.  18.  Juli  1873.)

Art.  96,  97.  Der  Verkauf  von  Holz  an  eine
Gemeinde  zum  Bau  einer  Brücke  um  die  Forsttagxe
ist  eine  Vergünstigung.  Wird  dieses  Holz,  anstatt
zum  Brückenbaue  verwendet  zu  werden,  Namens  der
Gemeinde  weiter  veräußert,  dann  sind  die  Vertreter
der  Gemeinde  nach  Art.  96  und  der  Erwerber  desselben
  nach  Art.  97  des  Forstgesetzes  als  Forstfrevler
  strafbar.  (E.  v.  20.  Februar  1874.)

Art.  159.  Hat  ein  wegen  Forstfrevels  durch
Entwendung  Beschuldigter  unter  Berufung  auf  einen
bereits  anhängigen  Rechtsstreit  behauptet,  daß  er
Eigenthümer  des  Grund  und  Bodens  sei,  auf  welchem
  er  die  ihm  zur  Last  gelegte  Holzfällung  vorgenommen
  habe  und  wurde  in  Folge  dessen  die  Aburtheilung
  bis  zur  Beendigung  des  Rechtsstreites
ausgesetzt,  erfolgt  aber  anstatt  einer  civilrichterlichen
Entscheidung  ein  das  Eigenthumsrecht  des  Beschuldigten
  nicht  anerkennender  Vergleich,  so  ist  der  Strafrichter
  berechtigt  und  verpflichtet,  unter  Benützung
des  durch  den  Civilprezeß  gebotenen  Materials  zu  prüfen
  und  zu  entscheiden,  ob  und  in  wieweit  ein  strafrechtlicher
  Thatbestand  vorliegt,  und  wenn  er  entnimmt,
  daß  sich  der  Beschuldigte  in  einem  bezüglichen
  Besitzstande  sich  befand,  so  steht  die  bei  dem
früheren  Urtheile  angenommene  Nichtlieferung  des
Beweises  des  Besitzes  nicht  entgegen,  nunmehr  wegen
  des  guten  Glaubens  des  Beschuldigten  freizusprechen.
  (E.  v.  8.  November  1873.)

st  der  Umfang  eines  Forstrechtes  zwischen
dem  Berechtigten  und  Waldeigenthümer  streitig  und
wurden  in  jüngster  Zeit  alle,  welche  das  Recht  in
dem  bestimmten  Umfange  auszuüben  suchten,  wegen
Forstfrevels  gestraft,  so  kann  aus  dem  Umstande,
daß  früher  in  gleichen  Fällen  einige  Freisprechungen
erfolgten,  nicht  der  Beweis  des  Besitzstandes  und