Samstag  den  19.  Bezjbr.  1874.  39.  Fahrgang.  K  26.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plütter  für  Rechtsanvendung

znäcs  in  Bayern-Inpbalt:

  *  S.  286  des  Neichsltralgesebbuches.  —  Ueberslchl  über  die  neue-Ergebnisse
  der  Rechisprechung  des  obersten  berichtshese,  n
Shahskeden  W  Giesechee  und  Elollprozesses  vom  1.—
Ue  Entschädigung  vel  Exproprlatlon  !—  2
*—  zukünsilgen  Verwendung  des  erproprlirlen  Grund--Iu

  §F.  286  des  Reichsstrafgesehbuches.

In  einer  vor  dem  k.  Bezirksgerichte  Windsheim
in  öffentlicher  Sitzung  v.  14.  Okt.  I.  J5.  verhandelten
Strafsache  war  thatsächlich  festgestellt,  daß  ein
Buͤcher-  Kolporteur  im  heurigen  Frühjahre  für  einen
in  einer  Verlagsbuchhandlung  zu  Köln  in  etlichen
20  Heften  erscheinenden  Roman  Abonnenten  sammelte
und  jedem  derselben  gegen  Bezahlung  des,  hlasichtjeder
  einzelnen  Lieferung  bestimmten,  Kaufpreises  für
ein  Paar  bereits  erschienene  Hefte  außer  denselben
auch  die  gedruckte  Ankündigung  einer  von  der  Verlagsbuchhandlung
  für  die  Abnehmer  des  Werkes  zu
veranstaltenden  Prämienvertheilung,  wozu  eine  obrigkeitliche
  Erlaubniß  in  Bayern  nicht  ertheilt  war,
auögehändigt  habe.

Nach  Inhalt  dieser  Anklindigung  sollte  mit  dem
17.  Hefte  für  jeden  Abonnenten  eine  Nummer
—  ohne  weitere  Bezahlung  —  ausgegeben  werden
und  nach  Erscheinen  des  20.  Heftes  die  Vertheilung
der  Prämien  durch  unparteiische  Preißrichter  vor
Notar  und  Zeugen  vor  sich  gehen,  worauf  die  betreffenden
  Prämien  den  bezüglichen  Abonnenten  ohne
jegliche  Nachzahlung  geliefert  werden  würden.  Ueber
den  Vertheilungs-Modus,  insbesondere  darüber,

Neue  Folge  XIX.  Band.