404  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

den.  Normen  erfolgen  solle.  Der  unentgeltliche
Bezug  der  erwähnten  Nummern  und  die  Zusicherung
  des  Empfanges  der  Prämien  ohne  Nachzahlung
  schließt  den  Begriff  einer  Loosabnahme  aus,
welche  mit  Zahlung  eines  Einsatzes  verbunden
sein  und  wobei  die  Möglichkeit  eines  Verlustes  bestehen
  müßte  und  indizirt  nur  eine  schwindlerische,
in  der  Ankündigung  manifestirte  Buchhändlerspekulation
  durch  Inaussichtstellung  einer  Prämie,  welche
im  Kaufpreise  des  abonnirten  Werkes  mit
bezahlt  werden  soll.  —

Es  fehlt  hier  also  das  Kriterium  einer  angekündigten
  Verloosung  und  Aussplelung  der
Prämien,  für  welche  in  der  Ankündigung  durchaus
ein  bestimmter  Plan  nicht  bezeichnet  ist,  und  erschöpft
der  vorliegende  Fall  die  Thatbestandsmerkmale  deß
§S.  286  d.  RSt#B.  nicht.  H.x

V.  —W.

Uebersicht
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersien  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Civilrechtes
  und  Civilprozesses
—9.  Nov.
Mit  einem  Nachtrag  vom  17.  Okt.
I.  Zur  Prozeßordnung.

Art.  1.  Unter  der  Behauptung,  die  Ortschaft
U.  sei  in  den  Pfarrort  C.  eingepfarrt,  verlangte  die
Klrchengemeinde  C.  von  den  Kirchengemeindemitgliedern
  v.  U.  mit  Klage  auf  Grund  des  allg.  preuß.
Landr.  Thl.  II  Tit.  11  S.  714  Anerkennung  der
Verpflichtung  zur  Hand=  und  Spanndienstleistung  bei
Reparaturen  und  Neubauten  an  den  Kultusgebäuden
  zu  C.  Ueber  die  strittig  und  vor  Allem  zu