442  Bandenbegriff  und  Marktdiebstähle.

drucksweise  „Raub  und  Diebstahl“  offenbar  nur  des
sprachlichen  Wohllautes  wegen  statt  „Räubereien  und
Diebstähle“"  gebrauchte,  kann  dem  zur  besonderen
Kennzeichnung  der  Verübung  „zur  fortgesetzten  Begehung
  von  Raub  und  Diebstahl“  dienenden  Ausdrucke
  „fortgesetzt“  keine  andere  und  weiter  gehende
Bedeutung  beigelegt  werden,  als  nöthig  ist,  damit
durch  dieses  Prädikat  der  Gegensatz  des  bandenmäßigen
  Komplottes  zum  einfachen  Komplotte  hergestellt
  werde,  und  hiezu  genügt  die  Annahme,  daß
mit  jenem  Ausdrucke  nur  die  unbestimmte  und
generelle  Stiftung  des  bandenmäßigen  Komplottes
  zur  Unterscheidung  desselben  von  der  bestimmten
  und  individuellen  Richtung  des  einfachen
  Komplottes  bezeichnet  werden  wollte.
Nach  dieser  Auffassung  des  Gesetzes  unterliegt
es  allerdings  keinem  Zweifel,  daß  sich  ein  von  Mehreren
  für  einen  bestimmten  Jahrmarkt  verabredeter
und  an  verschiedenen  Verkäufern  daselbst  ausSgeführter
  Diebstahl  der  Unterstellung  unter  den  Begriff
des  bandenmäßigen  Diebstahls  dann  entziehe,  wenn
die  Verabredung  die  individualisirenden  Grenzen  des
Unternehmens  so  enge  gezogen  hat,  daß  sich  innerhalb
  derselben  das  Kriterium  der  Unbestimmtheit
eines  Bandendiebstahls  nicht  mehr  thatsächlich  entwickeln
  kann.  So  wenn  beispielsweise  die  Verabredung
  einen  Tuchdiebstahl  auf  einer  städtischen  Messe
zum  Gegenstande  habe,  welche  regelmähig  nur  von
gewissen  bekannten  Tuchfabrikfirmen  bezogen  wird,
oder  wenn  die  Verabredung  die  Bestehlung  von  Lebzelterbuden
  zum  Gegenstande  habe  auf  einem  ländlichen
  Jahrmarkte,  bei  welchem  regelmäßig  nur  einige
  bekannte  Lebküchner  der  Umgegend  Schankund
  Verkaufs-Buden  aufzuschlagen  pflegen;  in  solchen.
  Fällen  werde  sich  der  Diebstahl  nicht  nur  der
Zeit  und  dem  Orte  nach,  sondern  auch  der  Beschaffenheit
  des  Objektes  nach  und  sogar  in  Bezug  auf
die  mögliche  Anzahl  der  zu  Bestehlenden  als  ein