
X Alphabetisches Negister. 
Eidesleistung über den Ehebruch als Ehescheidungsgrund 
Zulässigkeit der Eideszuschiebung über einen ehebrecherischen 
Beifäl assakt im — auf Art. 457 der Prel- „Ord. 
F 12 d tr.-G.-B. 
Eittaslage in Propesse eines Advoketen an bessen 
Concipienten alo seinen Substituten 
Nicht das physische Ausbleiben des Schwurpflichtigen. allein 
kann die Annahme der Eideoverweigerung begründen, 
sondern nur die durch 8 Aublelben verschuldete Un- 
möglichkeit der Eidesleistun . 
Falsche Versicherung an veson- Anhisiung lien . 
Widerruf einer solchen 
Eigenthum: Vindikation öflentlich n*J Sechen. 
Pernz. Landr. 
Conkurreng“ der Cuischsdigungeilage begen den unredlichen 
Erwerber und der igemthumeriage gegen den wirklichen 
Besitzer. Preuß. Landr. 
Die Berechligung zur Stellung. einco Strafantrags fieht 
bei Eigenthums-Delikten nicht nur dem Gioemhüner son- 
dern überhaupt dem Verletzien zu .. . 
Eigenthumsvorbehalt s. Widerspruchsklage. · 
Cehnktndfchafl BeziehungdcsstHZiss1dN.Stk-G-B 
iezu 
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Einreden gegen Besitztlagen nach Art. 586 der Proz.- Ordn. 's, 83 
Unstatthafligkeit nachträglicher Geltendmachung von im 
Wechselprozesse wegen Mangelnder Behründung verworfener 
Elnreden 
Einspruch: die dein zur Erhebung beoselben is keine vr 
klusive 
Elnspiuch donn eine Cheschließung. nach preuß. Loi 
Einsturz drohende Gebände: distriktepoligeiliche “7 
hierüber, deren Kraft . 
Einzelnrichter: Kompetenz, wenn sie ch bei einer von biesem 
nach Art. 511 der Proz.-Ordn. an dag Bezirksgericht ge- 
langten Sache ergibt, daß derselbe mit Unrecht leine Un- 
zuständigkeit angenommen habe 
Einziehung von zur Begehung eines Verbrechens oder Ver- 
ehens zwar nicht gebrauchten aber doch besimmten Gegen- 
slönnen! Begriff 
Eisenbahn-- 5 u#ten: polizeiliche Anordnungen zur uf. 
Gun der öffentlichen Ruhe 2c. biebei; deren Auo- 
bchnung im siltenpolizeilichen Interesss 
Eisen ahn-Tranoport: -m Eefährdung ins 
olchen 
Eltern s. Arimentationopflicht. Erziehungéerecht. 
Entschädigung s. Schadengersap. 
Entweichung eines Gesangenen 
Entwendung von Forstprodukten in der iein, die 
Wegnahme werde nicht beanstandtt .... 
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