
XIV Alphabelisches Register. 
Selte 
Gerichtsvollzieher: Veraussehungen für die Vornahme 
von Vollstrecungohandlungen durch solche 
Versteigerungen von densebben wehene, wann uͤegi 
hierin ein Gewerbsbelriebb. 255 
Eine Eutschädigungorlage ahegen einen Gerichtsvollzleher isi 
nicht bedingt von vorhe ger Felisegung des Verschuldens 
durch die Diociplinarbehörde 115 
Grich tsvollzieher--Gebühren nino“ für die bhten 
beschlagnahmter Gelder und Vertbpapiere enche zule . 225 
Gesammt-Staatsministerium als B 62 
3 
Gesammlstrafe: Znerkennung einer * . 125, 126, 366 
Geschäftsführung ohne Austrag: Hegt eine salche vor, 
wenn Schulden elnes Anderen, in der irrigen M elnung, 
solche selbst zu schulden, bezahlt wurden? .. .. 11 
33 geudbeitoschäduiche 567 
Geschworne: deren wwechbel hrung. „-buch den Szwutge 
richtspräsidenten. Exkurs zu §. 257 des Entwurses der 
deutschen Strasprozeß-Ordnung 305 
Gesellschaften, geschlossene s. ranzunterholtungen 
Geständniß: Untheilbarkeit desselben nach Pfälzer Recht . 200 
Gesundheitsschädliche Geschirre: deren Ansertigung im 
Gegensatz zum Feilbieten und Verkouf 567 
Getränke, versälschte: ist Ziegenmolke mit Zuset von T 
milch hierunter zu subsumiren) *i . 392 
Gewährschaft bei Dihoeräuherungen . . 347 
Gewerbe-Ordnung s. Reicho gewerbe-Ordnung.- 
Gewichtspolizei: auch Hoteliers und Vensionshalter sind 
berselben unterworfen .. 401 
Deßgleichen Mahlmüller 566 
G'willenovertetun: ist solche nach i neuen Proz.= 
Ord#- Rethastn 6. .. 226 
Glaube s. Mala fidee. 
Släubtg er- Ausschuße eufallige Funktionen desselben. 341 
Grenzsteine als Urkund 419 
Großeltern f. uliRienbattene ii-. 
Grundgerechtigkeiten s. Servituten. 
Grun#cke s. Immobilien. 
Grundtheilung nach fräni. Grundlheilungemasse bei 
Veräußerungen . . 12 
Grundtheilung nach bay tr. R. 319 
Erforderniß der Klage 7 Kinder auf Erundtheilung in 
subjekliver Berehung. Umfans des richterlichen Mode- 
rationsrechtes 16 
Gütergemeinschaft: Verkußerungen von IJinniobilien 
durch den Vater bei mit den minderjährigen Kindern fort- 
Felegter allgemelner Gültergemeinschal, deren Beschränkung. 
echt der Alistadt Kempten 116