
Systematisches Negister. XXXI 
. 176. Widerspruchsklage gegen beus Fiekus ohne vor- 
zwee„ Feee des Administrativweges. 
79 Wirkungen der enh 33 
gr. 180. Principien der Prozeßordnung ar Klageänder- 
ung. 155. 
8 Ari. 188. Bestreitung der Zuständigkeit des angegangenen 
Gerichts, weil die Sache nach dem Helwerthe des Sneitgegen- 
standes vor ein anderes Gericht gehöre. 1 
Art. 192. m— ““*-r h 3 uobehnung. des Be- 
grifses. 295. 
Art. 197. Zustellungen in Gemäßheit dieses Art. an den 
Bürgermeister, wenn die Gemeinde bei der Sache betheiligt ist, sind 
nicht gerechtfertigt. 218. 
Art. 202 Abs. 2. Zustellung einer Nichtigkeitsbeschwerde, wo- 
rin der Sürherneiser als Namens der Gemeinde betreibender Theil 
ausgeführtis i 
Art . 209, 3 Abs. 1. Frist fur Erkhebung der Nichtigkeits- 
bescwerde im erl 1 Penn ür, 
Art. Benennung von P aber Unterlassung 
der Vorladung derselben. Folgen hievon. 139. 
Art. 215, 547. Unstatthaftigkeit nachträglicher Geltendmach- 
ung von im Wechselprozesse wegen mangelnder Begründung ver- 
worfenen Einreden. 339. 
1t. 265. Auospruch über die Unzuständigkeit des Gerichts. 8. 
t. 294. Wirkungen eines Versäumungsurtheils, das einen 
—3 auf Vaterschaft. enthält, gegen den Großvater des Kin- 
es. 11 
Art. 28 233 Die Frist zur Erhebung des Einspruches in 
keine Präclustve.2 
7 321 — 2. Untheilbarkeit des Geständnisses nach 
pfater Do 
*“ 323. Beweiskraft strafgerichtlicher Urtheile. 340. 
Art. 323, 330. Geltendmachung in der Cassationsinstanz, 
daß die als unbegründet verworfene Gerufung 3 schon als nichtig 
Her versseetet) hätte verworfen werden sollen und beßfallsiger Antrag, 
Sichligkeitsbelchwerd zu verwersen. 55. 
2754 .Ist Gewissensvertretung nach der Proz.-- 
Orbun r 23 
Art. 409, 
Es nterlassung der Vorladung der Zeugen zur 
Vernehmungsiagofahrt. Verwirkung des Rechtes auf deren Ver- 
ier 200. 
. 453. Eidesauflage in dem Browesse eines Advokaten an 
besen Posene als seinen Substitut 
Art. 457. Zusässigreit einer Eideszuschiebung über einen ehe- 
brersche Beischlafsakt. 449. 
465. Nicht das physische Ausbleiben des Schwurpflich- 
tigen — kann die Annahme der Eidesvexweigerung begründen, 
sondern nur die durch das Aupblelben desselben verschuldete Un- 
Furlichret der Eidesleistung 
470. Natur inH Ste. des Schätzungseides. 8.