
Systematisches Register. XXXIII 
Art. 1040, 1041. Begriff von Drittbesitzern beschlagnahmter 
Immobilien. 229. 
Art. 1050. Verträt, gnd Verfügungen, welche die Gläubiger 
hineca Begriff. 5 
Art. 1070. Zuschlag Fn den belreibenden Gläubiger. 313. 
Art. 1088. Strogation.2 
un 1236, 1282 — 1292, 1293. Zufällige Funktionen 
Wbubigenelugeg 
Art. 1324 Abs. 2, 42, 1. Ablehnung eines Richtero. Beur- 
theilung der Gründe hiefür nach freiem Ermessen. 268. 
B. Gerichtsordnung v. J. 1753. 
Kap. V KF. 9 Nr. 2. Mala fides eitatl. 278. 
C. Notariatsgesesz v. 10. Nov. 1861. 
Art. 14. Mündliche Nebenabreden zu einem Kaufverkrage. 9. 
Kaufpreissimulation. 60. Versch zweigung des in Wahrheit stipu- 
lirten Kauspreises bei einem Immobilienkanfe. 10. Bezugnahme 
hinsichilich deo Kaufpreises in einem notariellen Kaufvertrage auf 
eine andere össentliche Urkunde. 114. Unrichtigkeiten bezüglich des 
Kausogegenstandeo in der Not-Urkunde. 85. 
Art. 22, 2 5. 61. Wenn einer Privaturkunde die Ei * 
schaft einer 3 verliehen werden soll, so muß sie 
Notar öffenllich übergeben werden. 71. 
Art. 67 Abs. 2. 115. Durch die spätere Unterschreibung einer 
Notariatsurkunde kann die notarielle Beurkundung der Beitritts- 
erklärung mit Wirksamkeit nicht ersetzt werden. L##gt hierin bloß 
die Verlezung einer Förmlichkeit oder ein wesentlicher Mangel? 193. 
II. Civilrecht. 
A. Allgemeine Lehren. 
a) „Bescholtenheit“ im Sinne des bayer. und gemeinen 
Rechts. 68. b) Ueber Rechtofähigkeit eines sogenannten Zweig- 
vereins des St. Johannisvereinc; derselbe erscheint an sich nicht 
als fromme Stiftung. Beginn der Rechtsfähigkeit eines gerichtlich 
auerkannten Vereins. 298. c) Zur Lehre von der gerichtlichen 
7 eilung gemeinschaftlicher Sachen. Nichterliches Ermessen hiebei. 
Theilbarkeit des Gegenstandes. 328. d)) Beweislast bei der Ve- 
hauptung von dem Rechtsgeschäfte beigefügten Bedingungen. 68, 
157, 342. e) Deßgleichen, dao geltend gemachte Rechtögeschäft 
nicht für sich, sondien für einen Winen ge Ichioffen zu haben. 34. 
) Erlaßveritag einer Schuld von mehr als 50 Thalern. 
Frlorderniß der Schriftlichkeit. Preuß. Landr. 105. 8) Verträge 
über Abfland von Konkurrenz bel öffentlichen mmao 15