
Systematisches Register. XXXV 
Kriktbesihers — der Zahlungsmodalitäten bei Annuitäten- 
Capi Beschranlung des Hpothelschusdnere in der 
nsellen. an " 8. 8 6 Hyp.-Ges. bei Annnitäten-Capi- 
talien. Unwirksamkeit P.eern Hypothekenbuchseinschreib- 
ungen. Unanwendbarkeit des K. 25 des Hyp.-Ges. in diesem Falle. 
73. c) Wirkungen der gSeesfreed in einem Partikularkonkurs 
auf spöter vorgemerkte Hypotheken. K. 73 des Hyp.-Ges. 179. 
d) Hypothekenklage in der Richtung nur auf einen Theil des Hy- 
pothekenobjektes. 140. 
C. Obligationenrecht. 
1) Allgeine Gegenstände. a) Statthaftigkeit der gefor- 
derten Einklagung eines Theiles der Forderung, dann des Resles 
verselben. 271. B7 Das Recht auf Quittung nach gem. und bayer. 
Recht. 49. c) Constitutum possessorium als Uebergabsmodus 
bei der datio in solutum. 61. d) Voraussetzungen des Rücktrit- 
tes vom Vertrage von Seite des Mitcontrahenten wegen Nichter- 
f#llung Klagerecht auf Anerkennung einer Verbindlichkeit. 301. 
·O) Er aßvertrag bezüglich einer Schuld von mehr als 50 Thalern. 
Erforderniß der Schriftlichkeit. Preuß. Landr. 105. f) Wirkungen 
der Cession bezüglich- des Forderungsüberganges. 284. 8) Cession 
dinglicher Klagen. 3 
2) Einzelne M#getienen aucs Verträgen und ver- 
tragsähnlichen Verhältnissen. a) Kauf. ##) Entschädig- 
ungopflicht des Verkäufers für nach seinem Wissen bestehende mit- 
verkaufte Rechte ohne vorgängige Cviktion. 62. 8) Vorkauferecht 
mit dinglicher Wirkung in Folge besonderer Vertragsbestimmung. 
220. 7) Vorkauforecht des Theilhabers, dessen Wirkung gegen den 
Erwerber. 270. J) Jur actio redhibitoria. Wirkung der Ver- 
tragsaufhebung. 222. e) Gewährleistung bei Viehveräußcrungen. 
3 b) Mieibe. a) Relocatio tacita. Miethfrist 19. 8) Scha- 
dengersatzforderung ans einem besonderen Hienstmieit- Vertrage. 48. 
7) Forderungsanspruch wegen Leistung von Diensten, welche be- 
zahlt zu werden Mileger. 235. C) Natur des Besitzes des Pächtero 
nach bayer Landr. 281. c) Gesellschaft. Theilweise Gemeinschafts- 
thellung. 174. d) Geschäftoführung. Liegt eine negotiorun 
kulposen Körperverlehungen begründet. W F0 Eenech uet 
klage gegen einen Gerichtsvollzieher ist nicht bedingt von vorheriger 
Feüisetung des Verschuldens durch die Oisciplinarbehörde. 115. 
4) Konkurrenz der Entschädigungsklage gegen den unredlichen Er- 
werber und der Eigenthumlage gegen den wirklichen Hesiger. 
Preuß. Landr. 282. o) Zeit des Beweiganerbietens nach Art. 
und 8 des Wildschadens-Ersatz-Gesetzes vom 15. Juni 1850. 131. 
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