
Systematisches Regisler. XXXIX 
scheinenden aber werthlosen Münze wird kein Münzreat begangen. 
g. 157 Ziff. 1. Nebucirung von Meineidsstrase. 376. 
8. 158. Widerruf einer falschen Versicherung an Eidesstatt. 
K. 159. Verleilung zum Meineid. 376, 3 
S. 172. Zulässigkeit einer t über einen ehe- 
brecherischen Beischlafgakt. 449. 
172, 61. Die Verfolgung eines Ehebruches ist von der 
Miche des Scheidunguciheile abhängig. 559. 
173. Beischlaf des Stiesvaters mit der erstehelichen Tochter 
seiner usertenn Chefrau. 377. 
8. 1 iff. 1. Unzüchtige Handlungen von Adoptiv= und 
¾#“ ihren Kiudern. — Beziehung der Einkindschaft 
ieher 
8. 176 Ziff. 3. Lerleitung von Kindern zu unzüchtigen Hand- 
lungen * Vornahme solcher. 
# 183. Oeffentliches Ler, 273. durch unzüchtige Handlungen. 
&#. 185, 186, 187, 193. Eial „Vollz.-Ges. Art. 57. Thatbe- 
stand von Htelaigunger. 146, 382 
1 , 198, 199. Straffreierklärung beider Parteien 
bei “3 2 auf der Stelle erwiderten Wleibigung. 381. 
, 359. Gemeinde-Ordn. §#S. 125, 138. Beamten- 
eigensch . ““ 3 bei Vornahme einer Feuerbeschau. 
Eine denselben zugefügte Beleidigung kann nicht als Berufsbelei- 
digung verfolgt werden. 116. 
195. Gellidigungen eines Kindes und dessen-Vaters 
vom Vater verfolgt. 382. 
196, 359. Beleidigung einer Lehrerin- an einer öffeni- 
lichen - Dieselbe besitzt Beamten-Eigenschaft. 3 
199. Sofortiger Strafantrag oder spätere Compen-= 
sation * 3 Beleidigungen. 383. 
199. Einf.-Vollz.-Ges. Art. 94 Abs. 4. Würdigung der 
Continnitkt beider Beleidigungen Seiteno der zweiten Instanz, wenn 
bie erste Instaun auf Straffreiheit beider Parteien erkannt hat. 559. 
2, 74. Neben der Todesstrafe ist auch eine von dem- 
selben W*5rs durch gusammentreffende Reate verwirkte Frei- 
heitostrafe au susprechen. 
g8. 222, 230, 316 4½% 2, 73. Fahrlässige Gefährdung eines 
ssdlbr- es. 147, 
223. Körperverletzung zugesügt nur in der Absicht, zu 
züchugen. 384. 
. 223a Dessen Anwendung in der Praxis 
42, 246. Herrenlose Sachen nach den strasrechtlichen 
Bcsliniinungens 
246. Thatbestand der Unterschlagung. Ist die Verpfän- 
dun einer fremden Sache unter allen Umständen eine Unterschlag- 
ung? 385, 561. Zueignung des Mehrerlöses aus einer auftrags- 
gemäß *“ Sache. 386. 
b 247. Wer ePe bei einer Unterschlagung als der