
XL Systematisches Register. 
Verletzte) Strafverfolgung bei einer von elnem Handlungs-Commie 
begangenen alnterschtsgung, 148. 
88. 2 6 Ziff. 2. Veruntreuung eines Vermögensver- 
walters. r*r2s 
SS. 246, 257, 49. Liegt in der Ansichnahme einer gefundenen 
Sache oder in der Verpfändung derselben eine Unterschlagung? 559. 
S. 237, 74. Accessorische Natur der Vegünstigung. 386. 
263. Täuschung über den wahrtu Inhalt eines als Be- 
weiemittel bestimmiten Seeng 338. 
K. 263 Die Verfolgung des von einem Bauausseher 
begangenen Betruges hängt nicht von einem Antrag des beschädig- 
ten Bauunternehmers ab. 387. 
263, 257, 52. Gelrug durch falsche Vorspiegelung über 
den wahren Wert. auftragsgemäß verkaufter Terthpaepiere= 387. 
Strafbarkeit und Momente der Begünstigung. 3 
68, 269, 43, 61. Betrug durch den einem Wechsel 
ohne Wissen deo Ausstellers hinzugefügten Beisatz „unter Verpfän- 
dung meines Ehrenwortes“. 381. Sirafbarer Versuch einer Ur- 
kundensälschung. 389. Wirksamkeit eines unter gewissen Voraus- 
sepungen gestellten Strafantrags. 389. 
. Fälfchung eines angeblich von einem würktem- 
bergischen Schultheißenamte auggestellten Zeuguilsses. Ermittlung 
g nn 057 über die Vefugniß zur Ausstellung eines solchen 
eugnisscs. 389 
4 Ziff. 2. Gesetz über Vermarkung der Grundsüücke. 
Art. ⅜6 20 Grenzsteine alo Urkunden. r“*- 
293. Begriff der Nachtzeit. 
·0, 305, 321. SbrPor und gemeinge- 
fährliche inirech und Jree# 
S. 303, 304, 305, 370 Ziff. und 2. Beschädigung und 
Zerstärung von Echensinden 562. 
316 Abs. 2. Thatbestand des Veroehene bersahrlässigen Ge- 
fährdung eines loenrine 147, 151. 
. J347. Gemeinde-Ordn. Art. 125 Abs. 2, 138, 139. Vor- 
sätliche Btteiung eineo Arrestanten durch einen Gemeindebiener. 158. 
#K. 348. Gemeinde-Ordn. Art. 136. Gesetz über Armenpflege 
Art. 35. 4. t eine falsche Beurkundung vor, wenn der Bürger- 
meister einer Lanbgemeind, eine vom Armenpflegschaftorathe gestellte 
Armenrechnung an dag vorgesetzte Bezirksamt mit der beigefügten 
wissentlich falschen Bestätigung einsendet, daß die Rechnung die ge- 
setzliche Zeit auflag, össentlich vorgelesen wurde und keine Erinner= 
ungen vorkamen? 
§S. 360 Ziss. 11. Erregung ruhestörenden Lärme oder Ver- 
übung groben Unfuges in Versammlungen. 
65. Gebotene Polizeistunde. —— der Ueber- 
tretung verselten. 186. 
365 Abs. 2. Ueberschreitung der gebotenen Polihelunde 
durch die Tanzunterhaltung einer geschlossenen Geseoscha ast. 
K. 366 Ziff. 1. Verordn. vom 30. Juli 1862, die 16. der 
Sonn= und Fesltage betr. §. 1. Thatbestand der Uebertrelung der 
Sonntagsfeier. 187.