
Lamstag den 16. Sanuar 1876. 41. Jahrgang. A 2. 
Dr. J. A. Feuffert's 
Plütter für Kechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
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Abhandlungen über Theil I Abschnitt 5 des Straf- 
gesetzbuches für das deutsche Reich. 
II. Begriff der selbstständigen Handlung. 
Das RSiGB. scheidet in den I§. 73 und 74 
zunächst die zwei Hauptgruppen von Konkurrengfäl= 
len aus, in welchen eine und dieselbe Handlung 
mehrere verschiedene Strafgesetze verletzt und in 
welchen durch mehrere selbstständige Handlungen 
mehrere Verbrechen oder Vergehen, oder dasselbe 
Verbrechen oder Vergehen mehrmals begangen wird. 
Es ist bei der ganzen Lehre über Konkurrenz 
von höchster Wichtigkeit, sich vor Allem darüber volle 
Klarheit zu verschaffen, welchen Begriff das Gesetz- 
buch mit dem Ausdrucke „selbstständige Handlung“ 
verbindet, indem hievon namentlich auch die Ent- 
scheidung wesentlicher, sowohl in der Wissenschaft 
als in der Spruchpragxis der verschiedenen obersten 
Gerichtshöfe des deutschen Reiches auf diesem Ge- 
biete bestehender Streitfragen abhängt. — 
Bei Bestrafung einer jeden Ucbeltgat sind der 
Wille und das durch denselben veranlaßte Handeln 
Neue Folge XXI. Band.