
Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 19 
selbe eine in sich abgeschlossene, zusam- 
menhängende Thätigkeit veranlaßt hat. 
Vereinigt dieselbe alle Thatbestandsmerkmale eines 
vom Gesetze konstruirten Deliktes, so ist eine und 
dieselbe — oder wie sich das RStGB. mit glei- 
chem Wortverständnisse ausdrückt — eine selbststän- 
dige strafbare Handlung im Sinne dieses Gesetzes 
gegeben. 
(Schluß folgt.) 
Nachträge zu der in Nr. 1 enthaltenen AUebersicht 
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Tivil- 
rechtes und Civilprozesses 
1.— 31. Oktober 1875. 
Eivilrechtliche Entscheidungen. 
Obligationenrecht. Relocatio tacita. Mieth- 
frist. Art. 820 der Proz.-O. — Die in diesen 
Blättern S. 126, 127 bereits mitgetheilte Rechts- 
sache kam vor das Plenum des OGH., es wurde 
das Urtheil des Berufungsgerichtes wiederholt ver- 
nichtet und zugleich die von dem Miether gegen das 
erstrichterliche ihn verurtheilende Urtheil eingelegte 
Berufung, auf welche hin das Berufungsgericht die 
Klage des Vermiethers abgewiesen hatte, verworfen. 
Die oberstr. Entsch.-Gründe sind im Wesentlichen 
folgende: 
Das Berufungsgericht habe das fr. 13 8. 11 
D. 19, 2 unrichtig angewendet. Es müsse in Ueber- 
einstimmung mit der Mehrzahl älterer und neuerer 
Rechtslehrer sich zwar dafür entschieden werden, daß 
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