
44 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
schon nöthig wor, eingegangen wurde, weil sie ei- 
ner eingehenderen Beleuchtung bedarf und deshalb 
einer späteren gesonderten Besprechung vorbehalten 
bleiben soll. 
v. H-L. 
Uebersicht 
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Tivil- 
rechtes und Civilprozesses 
1.— 13. November 1875. 
Bemerkung: Die Urtheile vom 8. HWtr. 2605, 
12. H VNr. 2504 und 13. Nov. HVNr. 2627 
werden nachgetragen. 
I. Zur Proze-= Ordnung. 
Urt. 1 mit 323 und 330. Zuständigkeit 
der Gerichte für Klagen auf Ersaß der durch 
eine wissentlich falsche Anzeige veranlaß- 
ten Kosten. Darüber wurde sich in gleicher Art, 
wie in Bd. 40 d. Bl. S. 298, 299 mitgetheilt, 
auögesprochen. Ebenso zu Art. 323 und 330 
der Proz.-O., wie in diesen Bl. Bd. 39 S. 196, 
197 mitgetheilt. — Urth. v. 2. Nov. HVNr. 2564. 
Art. 176. Behufs Beitreibung von Tazen 
waren bei der H. als angeblicher Schuldnerin der- 
selben auf Veranlassung des Landgerichts N. durch 
den Beiboten des Rentamtes R. Mobilien abge- 
pfändet worden, die H. erhob Widerspruchsklage 
gegen den k. Fiskus, und es wurde dieselbe in Folge 
dessen Berufung auf Prog.-O. Art. 176 durch Ur- 
theil des Landger. R. abgewiesen. Dieses Urtheil 
wurde jedoch vernichtet aus folgenden Gründen: 
Der Art. 176 der Proz.-O. setze voraus, daß der 
betr. Anspruch gegen den k. Fiskus selbst ändig 
im Wege der Klage verfolgt werden wolle, wie- 
sich aus dem Zwecke jener Vorschrift, unnöthige