
48 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
Schadensersatzforderung aus einem be- 
standenen Dienst-Miethverhältnisse. Eine 
Klagsache, bei welcher es sich darum handelt, ob 
und welche Schadensersatzforderung aus dem früher 
zwischen den Streits-Theilen bestandenen Dienst- 
miethverhältnisse von Seite des einen gegen den 
anderen Kontrahenten wegen vorzeitigen Abbruches 
des Kontraktsverhältnisses rechtlich geltend gemacht 
werden können, fällt nicht unter Art. 108 der R.= 
Gew.-O. — Urth. v. 6. Nov. HVNr. 2574. 
Familienrecht. Alimentationspflicht der 
Eltern nach Mainzer Recht. Eine 26 jährige Toch- 
ter, welche bisher dem verwittibten Vater hausgehalten 
hatte, verließ übler Behandlung wegen u. s. w. das 
väterliche Haus und verlangte vom Vater Alimentation. 
Es fragte sich, ob dieser Anspruch dem Tit. VII 
S. 2 und 3 des Moinzer Landr. gegenüber, nach 
welchem der überlebende Ehegatte die Kinder bis 
nach zurückgelegtem 25. Lebensjahre u. s. w. zu 
ernähren hat, gerechtfertigt sei? Diese Frage wurde 
bejaht, weil durch die vorhin angeführte Bestimm- 
ung die Zulässigkeit einer auf Grund des gem. R. 
beruhenden, aus der bestehenden Blutsverwandtschaft 
und der Stellung des Vaters als Familienhauptes 
abgelelteten Klage keineswegs ausgeschlossen sei, da 
es nach dem Publ.-Patente zum Mainzer Ldr. v. 
24. Juli 1755 in allen Punkten, in denen das 
Ldr. keine ausdrückliche Abänderung getroffen babe, 
bei dem gem. R. zu belassen sei. — Urth. v Nov. 
HVNr. 2680. 
— K. Hettich in Nürnberg. Verl.: Palm & Enke 
(Adolph Enfe) in Erlangen. Druck von Junge & Sohn.