
Samstag den 11. März 1876. 41. Jahrgang. 6 6. 
Dr. J. A. Feuffert's 
Plätter für Kechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
In halt: Uceberslichtl über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des ober- 
sten Gerichtshofes in Gegenständen des Eivollrechtes und Eivliprogesses 
vom 16.— 31. Dezember 1875, mit Nachträgen vom 7., 10., 13. und 
15. November. 
klebersicht 
über die neueren Ergebnisse der nechtsprechun des 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Tivil- 
rechtes und Civuilprozesses 
16.— 31. Dezember 1875. 
Mit Nachträgen vom 7., 10., 13. und 15. Dezember. 
Bemerkung: Die Urtheile vom 18. HVNr. 2675, 18. 
HBNr. 2696, 23.H Mr. 2658, 23. H Nr. 
2570, 28. HVNr. 2743, 29. HVNr. 2690 
und 30. Dezember HVNr. 2587 werden 
nachgetragen. 
I. Zur Proze--Ordnung. 
Art. 112. Der Kläger wurde (bei Abweisung 
seines Arrest-Anspruches) in die Kosten des Prozesses 
verurtheilt, jedoch für berechtigt erklärt, mit seiner 
Forderung bis zum Belaufe dieser Kosten zu kom- 
pensiren. Bei der diesem Urtheile vorausgegangen 
Sachverhandlung hatte der Anwalt des Beklagten 
— Proz.-O. Art. 112 — unter der Versicherung, 
daß er die Kosten für den letzteren aus eigenen 
Mitteln bestritten habe, zugleich beantragt, daß er 
in dem zu erlassenden Urthelle ermächtigt werde, 
die Verurtheilung im Kostenpunkte vorbehaltlich 
der Abrechnung mit seiner Partei allein und in 
eigenem Namen in Vollzug setzen zu lassen. Weil 
diesem Antrage nicht entsprochen worden war, 
Neue Folge XXI. Band.