
Neuere oberstrichterliche Erkenninisse. 121 
Uebersicht 
über die wichtigeren Ergebnisse der Rechtsprechung 
des obersten F*mô% tshofes in Bayern in Gegen- 
ständen des Strafrechtes 
in der Zeit vom 1. Juli 1875 bis 31. Dezbr. 1875. 
Wir werden von nun an, um auch die Ver- 
breitung der strafrechtlichen Uebersichten möglichst 
zu beschleunigen, dieselben statt wie bisher in Zu- 
sammenstellung der Judikatur eines ganzen Jahres, 
jährlich in mehreren Abtheilungen erscheinen lassen. 
Die Uebersichtlichkelt, welche durch die bisherige Ver- 
öffentlichungsweise dargeboten war, wird durch das 
systematische Register ersetzt. 
I. Strafsgesetzbuch für das deutsche Reich. 
S§. 40, 42, 293, 295. Unter den zur Be- 
gehung eines Verbrechens oder Vergehens zwar nicht 
gebrauchten aber doch bestimmten Gegenständen 
können im Sinne der §§. 40 u. 42 d. RStGB. nur 
jene Sachen verstanden werden, bezüglich deren fest- 
gestellt ist, daß sie zur Begehung eines bestimmten 
vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens, wegen 
dessen die Verurthellung einer bestimmten Person 
mindestens objektiv als gesetzlich zulässig erscheinen 
würde, dienen sollten, wobei es allerdings glelchgil- 
tig ist, ob die That vollendet wurde oder nur bis 
zu einem strafbaren Versuche vorgeschritten ist. 
Wenn daher Jemand wegen eines mittels Ein- 
fangens des Wildes durch Schlingen verübten 
Vergehens des Jagdfrevels verurtheilt wurde, er- 
scheint es nicht gerechtfertigt, nebenbei die Confis= 
kation von Schieß geräthschaften zu verfügen, welche